Anwaltshonorar

An alle rechtskundigen User,

ein Anwalt hat im Rahmen seiner Tätigkeit (Entschädigung / Schmerzensgeld) für seinen Mandanten eine kleine Rente erstritten. Der Rechtsschutz hat ihn für seine Tätigkeit entsprechend entlohnt. Nun hat der Anwalt bei der
Auszahlung an seinen Mandanten noch einmal 11.000 € für sich behalten und hat daher - so ich es - doppelt kassiert.
Einmal für seine Tätigkeit und dann noch einmal aus der Auszahlung. Ist das zulässig ?

Hallo,

ohne Kenntnis der entsprechenden Dokumente ist die Frage schlicht und ergreifend in einem I-net-Forum nicht seriös beantwortbar.

Sollte sich jemand von einem Anwalt unangemessen behandelt fühlen, wäre der erste Weg der zur zuständigen Anwaltskammer, die für derartige Streitigkeiten Schlichtungsverfahren anbieten.

&Tschüß
Wolfgang

Zuerst mal doch an den Anwalt bzw. an die Rechtsschutzversicherung. Was sagen die denn dazu?

Nein. Aber zunächst muss die Frage beantwortet werden, ob „doppel kassiert“ hier überhaupt zutrifft.

Gruß,

Kannitverstan

Das ist wohl eher ein Fall für die „Rechtsschutzversicherung“ als für uns. :sweat:

Mit den jetzigen Informationen können wir dir sowie so kaum was sagen, was wurde mit dem Anwalt besprochen/ausgehandelt? :grin:
Und was hat der Anwalt gesagt als ihr ihn damit konfrontiert habt?

Hallo zusammen,

ich schließe mich zu 100% Albarracin an!

Selbst wenn wir hier einen Anwalt haben, ist eine korrekte Antwort absolut unmöglich!

Und auf JEDEN FALL den Vorfall sofort der zuständigen Rechtsanwaltskammer melden …

wenn die Sache - wie sie der Fragesteller stellt - korrekt ist und die Dinge die er oben schreibt stimmen, sonst könnte es sehr teuer werden!

„ein Anwalt hat im Rahmen seiner Tätigkeit (Entschädigung / Schmerzensgeld) für seinen Mandanten eine kleine Rente erstritten“ … da ist ziemlich viel ungereimt.

Er hat also eine „kleine Rente“ erstritten … dafür bekommt ein Anwalt mit normaler Anwaltsvollmacht NIEMALS 11.000,–€ von einer Rechtsschutzversicherung oder vom Mandanten. Viel zu hoch! Es gibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte da stehen die Streitwerte und was der
Anwalt dafür verlangen darf genau drin.

Die 2. - für mich - seltsame Sache ist, ist die o.g. Tatsache, dass der Anwalt von der Auszahlung nochmals 11.000,–€ für sich behalten haben soll … ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung wird ein Anwalt das nicht tun und mir fällt kein plausibler Grund ein, WARUM der Anwalt sein Honorar doppelt bekommen sollte … eine derartige Vereinbarung wäre ja schon im Bereich von „sittenwidrig“.

Zuletzt würde mich mal interessieren wie hoch die Auszahlung war, wenn der Mandant davon mal locker 11.000,–€ für den Anwalt abdrücken kann und ob es eine Einmalzahlung oder eine dauerhafte Zahlung an den Mandanten war, desweiteren wie hoch sie monatlich ist und was der Grund dafür war.

Grüße Bernd :dolphin:

Servus,

Du machst viele Worte, ohne den Sachverhalt und den Gegenstandswert zu kennen.

Warum?

Schöne Grüße

MM

3 Like

Hallo Bernhard,

nimm Dir die Honorarnote des Anwalts und schau, was draufsteht. Gib dann die abgerechneten Tätigkeiten und die angegebenen Gegenstandswerte an. Dann lässt sich prüfen, ob das Honorar angemessen ist oder nicht.

Schöne Grüße

MM