Hallo zusammen,
ich schließe mich zu 100% Albarracin an!
Selbst wenn wir hier einen Anwalt haben, ist eine korrekte Antwort absolut unmöglich!
Und auf JEDEN FALL den Vorfall sofort der zuständigen Rechtsanwaltskammer melden …
wenn die Sache - wie sie der Fragesteller stellt - korrekt ist und die Dinge die er oben schreibt stimmen, sonst könnte es sehr teuer werden!
„ein Anwalt hat im Rahmen seiner Tätigkeit (Entschädigung / Schmerzensgeld) für seinen Mandanten eine kleine Rente erstritten“ … da ist ziemlich viel ungereimt.
Er hat also eine „kleine Rente“ erstritten … dafür bekommt ein Anwalt mit normaler Anwaltsvollmacht NIEMALS 11.000,–€ von einer Rechtsschutzversicherung oder vom Mandanten. Viel zu hoch! Es gibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte da stehen die Streitwerte und was der
Anwalt dafür verlangen darf genau drin.
Die 2. - für mich - seltsame Sache ist, ist die o.g. Tatsache, dass der Anwalt von der Auszahlung nochmals 11.000,–€ für sich behalten haben soll … ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung wird ein Anwalt das nicht tun und mir fällt kein plausibler Grund ein, WARUM der Anwalt sein Honorar doppelt bekommen sollte … eine derartige Vereinbarung wäre ja schon im Bereich von „sittenwidrig“.
Zuletzt würde mich mal interessieren wie hoch die Auszahlung war, wenn der Mandant davon mal locker 11.000,–€ für den Anwalt abdrücken kann und ob es eine Einmalzahlung oder eine dauerhafte Zahlung an den Mandanten war, desweiteren wie hoch sie monatlich ist und was der Grund dafür war.
Grüße Bernd 