Anwaltskosten?

Hallo an Alle!
Hab da mal folgendes Problem:
Herr X hat Stress mit seinem Arbeitgeber. Er fühlt sich zwar im Recht, ist sich aber nicht ganz sicher. Deshalb fragt er bei einem Anwalt nach, ob es Sinn macht zu streiten.
Der Anwalt möchte zunächst wissen, ob Herr X eine Rechtsschutzversicherung habe. Als das „Nein“ ertönt, verlässt den Anwalt sofort jegliche Lust. Dennoch lässt er sich von Herrn X ein Blatt Papier zum Sachverhalt zukommen.
Also Herr X hat den Anwalt nie gesehen, kennt nur seine Stimme vom Telefon. Und unterschrieben hat er demzufolge auch nichts.
Nur ein Blatt Papier hat er ihm zugeschickt.
Lange Zeit später, in der Sache war nichts passiert, erhält Herr X einen Brief vom Anwalt.
Eine Rechnung! Über Beratung, Gutachten, …
Festgesetzt wurde ein „Gegenstandswert“ von 3000,00 €.
Narürlich ist Herr X jetzt wieder verunsichert. Und stellt sich die Frage: „Darf der denn das? Eine Rechnung für nichts?“

Ich bin zwar nicht Herr X, hoffe aber trotzdem, dass sich irgendwer hier auskennt und ein paar Tipps hat.

Danke
Euer Almaro

Auch hallo

Festgesetzt wurde ein „Gegenstandswert“ von 3000,00 €.
Und stellt
sich die Frage: „Darf der denn das? Eine Rechnung für nichts?“

Ohne den Fall im Einzelnen zu kennen, kann ein Blick unter http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/index.html?http…
hier vermutlich aufklären…

mfg M.L.

Hallo,

Eine Rechnung! Über Beratung, Gutachten, …
Festgesetzt wurde ein „Gegenstandswert“ von 3000,00 €.

Und wie begründet?

Narürlich ist Herr X jetzt wieder verunsichert. Und stellt
sich die Frage: „Darf der denn das? Eine Rechnung für nichts?“

Nun, für nichts nicht, aber es war nun mal nicht nichts.
Vielleicht hilft dir folgendes weiter:
http://www.bundesrecht.juris.de/rvg/index.html
und hieraus: § 2 Abs. 1
weiterhin:
§ 34.

Zuletzt:
Anwalt aufsuchen, Widerspruch einlegen.
Zum Schutz des Mandanten gegen seinen „Anwalt“ aus der ersten Sache.
Und beim nächsten Anlass: Erst einen Anwalt aufsuchen, der einen über die RVG berät, bevor er einen anderen Anwalt in der eigentlichen Sache um Rat fragt.

Gruß
Der Franke