Anwaltskosten !

Hallo liebe Gemeinde!

Hat gundsätzlich der Gegner die Anwaltskosten zu tragen?

Also „A“ Hat kein Anwalt und „B“ Hat ein Anwalt.
Beide füren schriftverkehr (je 3.Schreiben).
Muss „A“ dann die Kosten von Anwalt"B" Bezahlen?

Mfg niknuk

Hallo,

kommt darauf an, kann man so pauschal nicht sagen. Nähre Infos könnten weiterhelfen.

Gruß
Tina

Hallo liebe Gemeinde!

Hat gundsätzlich der Gegner die Anwaltskosten zu tragen?

Ich bin kein Anwalt, aber aus meinen Rechtshändeln ist mir bekannt, dass die unterlegene Partei die Anwaltskosten übernimmt. Bei Vergleichen werden die Anwaltskosten auch iregndwie ausgehandelt und verteilt.

Also „A“ Hat kein Anwalt und „B“ Hat ein Anwalt.
Beide füren schriftverkehr (je 3.Schreiben).
Muss „A“ dann die Kosten von Anwalt"B" Bezahlen?

Nein - aus der Tatsache heraus, dass der eine einen Anwalt hat, der andere nicht. Wenn A allerdings auf die Forderungen von B eingeht, dann kann B seine Kosten zur Durchsetzung seiner Forderungen geltend machen. Behält A Recht - weshalb sollte er für die Geschütze des Gegners aufkommen?

Wolfgang D.

„A“ hat vorher schon schriftverkehrmit"B" gehabt ohne Anwalt um Geld für angebliche offene Rechnung.
Der Anwalt von „B“ hat dann versucht die Interessen von „B“ zu vertreten.
Aber „A“ muss nun nicht Zahlen und das wurde auch von Anwalt"B" Akzeptiert.
Nun soll aber „A“ die Rechnung zahlen von "B"Anwalt

Mfg niknuk

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

hmmm, die Infos sind zu dürftig, als das man die Frage korrekt beantworten könnte:

Befand sich der Schuldner beispielsweise schon vor Einschaltung des Anwaltes in Verzug, so hätte der Schuldner den entstandenen Verzugsschaden (Rechtsanwaltsgebühren) zu erstatten.

Ist die Forderung von B ungerechtfertigt gewesen, muß B auch seine Anwaltskosten selber zahlen.

Gruß
Tina

Ist die Forderung von B ungerechtfertigt gewesen, muß B auch
seine Anwaltskosten selber zahlen.

Gruß
Tina

Ja so ist es!
Danke