Anwaltskosten

Hallo,

mich würde mal interessieren wie es rechtlich wäre wenn eine Frau mit ihrem Exmann aus gemacht hätte das er 100€ weniger zahlt wenn er sich besser als bisher um die Kinder kümmert, dieses aber nicht tut und die Frau zum Anwalt gehen würde um ihrem Exmann einen Brief schreiben zu lassen das er 100€ mehr zahlen soll als er bisher gezahlt hat. Also mal angenommen der Mann hätte bisher 440€ gezahlt, würde nach dem Brief dann 540€ zahlen. Die 440€ wären aber schon gezahlt worden.

Mal angenommen die Anwältin nimmt nun den Streitwert 540€ und darauf würde ihre Rechnung basieren. Aber ist der Streitwert nicht nur 100€??? Die Differenz zwischen dem was ja schon gezahlt werden würde und sie gar nicht erstreiten müsste und dem was dann gezahlt werden sollte. Müsste der Brief nicht um einiges billiger werden?

Schon jetzt vielen Dank für eure Ideen!!!

Mimi68

Hallo.

Der Gegenstandswert oder Streitwert ist grundsätzlich das, was eingefordert wird.

Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Miete oder Unterhalt) bestimmt sich der Gegenstandswert oder Streitwert nach dem Jahresbetrag. Werden also für die Zukunft 100 Euro mehr gefordert, beträgt der Gegenstands-/Streitwert also 12 x 100 Euro = 1200 Euro.

Es kommt also darauf an, für welche Zeit mehr Unterhalt gefordert wird. Nur für einige Monate (z. B. Juli bis Dezember zu wenig geleistet, dann 600 Euro Streitwert), nur für einen Monat (dann 100 Euro) oder für die weitere Zukunft (dann 1200 Euro Streitwert)?

Dann könnte ich davon ausgehen auch wenn die Anwältin in meinem Beispiel 535€ fordern würde, 440€ aber schon gezahlt würden, der Steitwert die Differnz von 95€ wären und nicht die kompletten 535€???
Also 95€x12=1140€ und davon dann die 10%???

Danke für deine Hilfe, mimi68

Guten Morgen!

Dann könnte ich davon ausgehen auch wenn die Anwältin in
meinem Beispiel 535€ fordern würde, 440€ aber schon gezahlt
würden, der Steitwert die Differnz von 95€ wären und nicht
die kompletten 535€???

Nein. Wenn der Auftrag lautete "Sorge dafür, dass der Mann ab jetzt jeden Monat EUR 535 zahlt, dann bestimmt sich der Gegenstandswert nach den EUR 535.

Also 95€x12=1140€ und davon dann die 10%???

Was für 10%?