Anwaltskosten

Hallo,
habe mit einem Anwalt 30min.telefoniert.
Die Kernaussage umfast 1 Minute.
Der Rest war vorlesen des Textes vom BGB, ständiges Wiederholen und
Bla Bla Bla habe das Gefühl der Abzocke.
Die Sachlage ist klar, ich brauche keine weitere Hilfe von ihm.
Was darf er verlangen ?
Gruß Markus

Hallo Markus,

Was darf er verlangen ?

Gegenfrage: Um welchen Gegenstands- oder Streitwert ging es denn. Danach richtet sich dann die Höhe der Gebühr. Diese beträgt gemäß § 20 BRAGO zwischen 1/10 und 10/10 der vollen Gebühr nach der Gebührentabelle. Wieviel Zehntel die Beratung wert war, richtig sich nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung. Ich würde sagen, hier sind maximal 3/10 angemessen. Bei hohen Streitwerten ist jedoch die Gebühr für eine Erstberatung auf maximal 180,- € begrenzt. Hier dürfte diese Begrenzung aber kaum zur Anwendung kommen.

Hat der Anwalt überhaupt nach dem Streitwert gefragt??? Wenn nicht, wird wohl gar keine Rechnung stellen.

Gruß
Martin

Hallo Markus

habe mit einem Anwalt 30min.telefoniert.
Die Kernaussage umfast 1 Minute.
Der Rest war vorlesen des Textes vom BGB, ständiges
Wiederholen und
Bla Bla Bla habe das Gefühl der Abzocke.
Die Sachlage ist klar, ich brauche keine weitere Hilfe von
ihm.
Was darf er verlangen ?

Is jetzt völlig off-topic: Mich regen, ehrlich gesagt, solche Texte wie Deiner langsam auf. Ich erklär Dir auch gerne warum:

Das ist eigentlich i.O., wenn Du 30 Min. mit einem Anwalt telefonierst und er Dir einen Text aus dem BGB vorliest. Du hättest dieses Gesetzbuch mit Sicherheit nicht zu Hause gehabt, sonst hättest Du den Anwalt nicht angerufen. Der Anwalt wollte Dir die Sachlage eigentlich genau erklären, deshalb wohl erst das Vorlesen, das schliesslich zur Kernaussage (Dauer: 1 Min.) führte. Hätte er Dir nix vorgelesen, hättest Du ja wohlmöglich gezweifelt, ob Dir der Anwalt auch wirklich etwas Gescheites geraten hat, hättest dann u.U. nochmals zum Hörer gegriffen und den Anwalt - zwecks blabla (wie Du es nennst) - nochmals angerufen.

Tja, da ich nun schon seit 15 Jahren in Anwaltsbüros tätig bin, nerven mich solche Aussagen wie Deine. Da ist in meinen Augen keine Abzocke dahinter; ich vermute eher das Gegenteil: ein seriöser Anwalt, der Dir lieber einmal zuviel erklärt, worum es geht, als ständig Nachfragen zu haben … Es ist etwa vergleichbar mit Patienten (ich war Arzthelferin und habe 5 Jahre auf dem Beruf gearbeitet), die erst notfallmässig in die Praxis kommen möchten und wenn man ihnen dann erklärt, dass der Chef in den Ferien ist, aber eine Vertretung in der Praxis sei, ist es dann auf einmal nicht mehr dringend und kann 2 Wochen warten …

So, nix für ungut und

liebe Grüsse
Moni

Es war einmal ein Ingenieur, der ein besonderes Händchen dafür hatte,
mechanische Sachen zu reparieren.
Nachdem er 30 Jahre lang treu in seiner Firma gearbeitet hatte, ging er
glücklich in Pension.
Einige Jahre später kontaktierte ihn seine Firma, die ein offensichtlich
unlösbares Problem mit einer millionenteuren Maschine hatten. Sie hätten
alles versucht und jeder hätte es versucht, aber nichts brachte Erfolg.
In ihrer Verzweiflung wandten sie sich an den pensionierten Ingenieur, der
schon so viele Probleme gelöst hat. Dieser nahm die Herausforderung
widerstrebend an.
Er brauchte eine Tag um die riesige Maschine kennen zu lernen. Am Ende
des Tages machte er ein kleines x mit Kreide an die Maschine und sagte:
„Hier ist das Problem“.
Das Teil wurde ersetzt und die Maschine funktionierte perfekt. Die Firma
erhielt eine Rechnung über 50.000,- DM von dem Ingenieur für seine
Arbeit.
Sie forderten eine genaue Aufschlüsselung seiner Rechnung.
Der Ingenieur antwortete kurz:
„Eine Kennzeichnung mit Kreide: 1,00 Euro.
Zu wissen, wo die Markierung hin muss: 49.999,00 Euro.“
Er wurde voll bezahlt und lebt weiterhin friedlich in Pension.
(basiert auf einer wahren Begebenheit)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich musste echt anfangen zu lachen, als ich die Summe der Forderung des Ing. gelesen habe. Echt gut, die Story. :smile:

Mathias