Anwaltskosten

Hallo,

angenommen sei der Fall, dass bei einer Forderung zwischen Mieter und Vermieter Uneinigkeit besteht und zB der Vermieter den finanz. Forderungen nicht nachkommen will. Der Mieter würde sich wegen der Sache an einen Rechtsanwalt wenden, der nun mit dem Vermieter in Verbindung treten würde.

Wann können die Kosten auf den Vermieter umgelegt werden? Reicht es, wenn dieser sich im Verzug befindet?

Grüße und vielen Dank
Andreas

Hallo,

angenommen sei der Fall, dass bei einer Forderung zwischen
Mieter und Vermieter Uneinigkeit besteht und zB der Vermieter
den finanz. Forderungen nicht nachkommen will. Der Mieter
würde sich wegen der Sache an einen Rechtsanwalt wenden, der
nun mit dem Vermieter in Verbindung treten würde.

Wann können die Kosten auf den Vermieter umgelegt werden?
Reicht es, wenn dieser sich im Verzug befindet?

Grüße und vielen Dank

Hallo Andreas,

der VM muss sich in Verzug befinden. Jedoch warne ich nun daraus zu schliessen, dass der VM die Kosten auch tatsächlich tragen muss. Da Uneinigkeit - über was ist unbekannt - besteht, trägt am Ende ohnehin wohl der die Kosten, der verliert.

Gruss Günter

Hallo,

genau so habe ich mir das auch gedacht.
Vielen Dank.

Grüße
Andreas