Hallo,
mal angenommen, man sucht Anwalt 1 auf, wegen einer Schadenssache. Anwalt 1 setzt den Streitwert auf 5.000 Euro fest.
Es kommt dann zu einem Anwaltswechsel. Anwalt 2 setzt den Streitwert auf 3.000 Euro fest, nimmt aber genauso viel Honorar wie Anwalt 1 bei 5.000 Euro.
Anwalt 2 erklärt aber, das wenn der Streitwert bei 3.000 Euro gerichtlich durchgesetzt wird, der Mandant Anspruch auf Rückerstattung eines Teil des Honorars bei Anwalt 1 hätte, da dieser den Streitwert zu hoch ansetzte und nur von 3.000 Euro Streitwert Honorar hätte nehmen dürfen.
Hat Anwalt 2 Recht. ?
Danke
Moni