Anwaltskosten

Jetzt frage ich mich…ob man einen Anwalt bezahlen muss,wenn man keine Honorarvereinbarung unterschrieben hat.
Wenn doch nur mündlich etwas vereinbart wurde,gilt das doch eigentlich nicht,oder?

Hallo!

Wenn doch nur mündlich etwas vereinbart wurde,gilt das doch
eigentlich nicht,oder?

Es gilt eigentlich schon…

Gruß
Tom

Ohne Unterschrift? Natürlich nicht!

Gestern erst ist mir das beim Bäcker passiert. Ich habe Brötchen besorgt, und als ich gerade gehen wollte, schrie die Verkäuferin hinterher, sie wolle ihre Brötchen wieder haben. Wieso, fragte ich? Das ginge mich nichts an, sagte sie. Dann sagte ich, dass wir doch einen Kaufvertrag haben würen. Sie meinte: nur schriftlich!

Na, da musste ich ihr die Brötchen zurückgeben.

Levay

Und wenn man sich nicht mehr daran erinnern kann,was da vereinbart wurde!?!

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Hallo!

Und wenn man sich nicht mehr daran erinnern kann,was da
vereinbart wurde!?!

Dann hat man Pech gehabt.

Gruß
Tom

Und dann muss man die rechnung zahlen,die der Anwalt schickt!?!

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Und wenn man sich nicht mehr daran erinnern kann,was da
vereinbart wurde!?!

dann sollte man sich bei einem arzt wegen einer gedächnisschwäche untersuchen lassen :wink:

gruß
Phillip

Und wozu SOLL man dann ne honorarvereinbarung unterschreiben,wenn man doch alles mündlich geklärt hat!
Und dann soll man nachher ne höhere Kostenrechnung zahlen!?
Wie unlogisch ist das denn…dann zahlt man die halt nicht! :smile:

hallo

Und dann muss man die rechnung zahlen,die der Anwalt
schickt!?!

ja
funzt wie bei handwerkern auch

gruss
elke

Man sollte hier schon zwischen den gesetzlichen Gebühren nach der RVG Tabelle und einer individuellen Honorarvereinbarung unterscheiden. Eine Honorarvereinbarung hat idR schriftlich zu erfolgen!