Hallo allerseits,
einmal angenommen, es wurde von einer Privat-Person bei einem Internet-Auktionshaus etwas ersteigert.
Ein Geldbetrag von x wurde überwiesen - aber ein übersenden der Ware vom Händler fand nicht statt. Es kam zur Anzeige wegen Betruges.
Jetzt die Frage: Kann die Privat-Person anfallenden Anwaltskosten als außerordentliche Belastung steuerlich geltend machen - oder nicht?
Freue mich auf eine Antwort, LG bobby