Anwaltskosten auf verursacher abwälzen

Nehmen wir an, jemand streitet sich mit einem sperrigen Lieferanten wegen den Randbedingunge einer Lieferung. Erst einmal hat der den Liefertermin x Mal verschoben (ohne Info an den Käufer), und dann als der Käufer mit Rücktritt vom Vertrag drohte als Kompensation 100 Euro schriftlich zugesichert. Dann hätte ein Altteil gegen ein Pfand von 300 Euro, das beim Neuteil im Kaufpreis als Pfand inclusive war, vom Lieferanten abgeholt werden sollen, aber trotz mehrfacher Aufforderung ist er auch nach Wochen nicht in der Lage, das (sperrige, also schlecht versendbare) Altteil abholen zu lassen. Er behält eventuell auch lieber die 300 Euro.

Insgesamt bekommt der Käufer vom Verkäufer also noch 400 Euro, und dieser muss das alte Teil entweder abholen oder bekanntgeben dass er es nicht mehr will, dann kanns der Käufer entsorgen, so steht es im Weg herum.

Langsam ist es der Käufer leid, sich vom Verkäufer verschaukeln zu lassen. X Mails ohne Antwort, x Telefonate mit Ausflüchten, x Rückrufe die nie kommen, 1 Einschreiben ohne Antwort, irgendwann hat das denn doch ein Ende.

Wenn der Käufer nun einen Anwalt um Rat bittet, dem Verkäufer einen bösen Brief zu schreiben, kostet das den Käufer sagen wir mal 150 Euro an Gebühren für den Anwalt.

Der Käufer würde dieses Geld selbstverständlich vom Verkäufer einfordern wollen.

  • ist das möglich? Kann der Käufer seine Auslagen für Rechtsberatung sofort vom Verkäufer zurückverlangen?

  • nehmen wir an, der Verkäufer ragiert weiterhin nicht oder ausweichend, dann geht die Sache vor Gericht. Der Verkäufer wird, da die Sachlage sonnenklar ist, auf jeden Fall zahlen müssen. Werden ihm dann auch die Anwalts- und Gerichtskosten vollständig auferlegt, oder bleibt am Käufer immer „was hängen“?

Thx

Armin.

Hallo!

Wenn es so klar wäre, dann würden dem Händler auch alle Kosten des Verfahrens auferlegt.
Was ja aber nicht bedeutet, er zahlt auch.
Um das Einziehen muss man sich ja wiederum selbst kümmern, das Gericht hilft da nicht.
Das bedeutet, stets neue Vorauszahlungen mit der Hoffnung, auch die wieder mit der Hauptforderung eintreiben zu können.

Man könnte überlegen, ob man das Verfahren mit einem Mahnbescheid über die 400 € abkürzt. Nur wird der angefochten, dann steht man wieder genauso schlau da, es folgt dann die Klage, die man ja umgehen wollte.
Wird nicht widersprochen, dann kann man anschließend den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung, also dem Inkasso der Forderung + Auslagen beauftragen.

Und dann gibt’s nur 2 Möglichkeiten, es ist was zu holen oder eben nicht.

Was soll man machen ???
Offenbar hat man ja Vorkasse geleistet und kann deshalb auch nicht selbst verrechnen.

mfG
duck313

Hallo!

Wenn es so klar wäre, dann würden dem Händler auch alle Kosten
des Verfahrens auferlegt.

Darum ging es mir. Also *alle* Kosten. Incl Erstberatung vom Anwalt, allfälligen Schreiben vom Anwalt, und so weiter. Nicht erst die Kosten die entstehen, nachem die Sache vor Gericht gebracht wurde. Genau genommen könnte man auch die Kosten des Einschreibens, der Telefonate (per Einzelgesprächsnachweis), Verzugszinsen usw. verlangen.

Richtig?

Armin.

Ob man sein Geld dann auch bekommt ist natürlich eine andere Frage, das ist mir schon klar.

Ja, aus meiner Sicht ist das so richtig.

mfG
duck313

Hallo!

Wenn es so klar wäre, dann würden dem Händler auch alle Kosten
des Verfahrens auferlegt.

Darum ging es mir. Also *alle* Kosten. Incl Erstberatung vom
Anwalt, allfälligen Schreiben vom Anwalt, und so weiter. Nicht
erst die Kosten die entstehen, nachem die Sache vor Gericht
gebracht wurde. Genau genommen könnte man auch die Kosten des
Einschreibens, der Telefonate (per Einzelgesprächsnachweis),
Verzugszinsen usw. verlangen.

Richtig?

nein.
die außergerichtliche vertretung (geschäftsgebühr, § 13 I RVG) fällt nicht unter den prozessualen kostenerstattungsanspruch gem. §§ 91ff. zpo. es sind kosten der rechtsverfolgung und müssen im wege des schadensersatzes eingeklagt/verlangt werden. bisweilen fehlt es an den voraussetzungen dieses anspruchs.

p.s. wenn man schon ein mandat erteilt hat, fragt dem RA über die geltendmachung der kosten…

Danke für die Infos!

Gruss Armin