Anwaltskosten bei Klageabweisung

Hallo;

Angenommen A verklagt B auf Zahlung einer Forderung.
B nimmt sich eine Anwalt für die bevorstehende Gerichtsverhandlung. B bekommt Recht und die Klage wird dementsprechend abgewiesen. Wer zahlt denn dann den Anwalt von B?

B muss seinen Anwalt bezahlen, kann aber von A die Kosten ersetzt verlangen. Faktisch ist B also fein raus, es sei denn, dass bei A nix zu holen ist.

B muss seinen Anwalt bezahlen, kann aber von A die Kosten
ersetzt verlangen. Faktisch ist B also fein raus, es sei denn,
dass bei A nix zu holen ist.

Danke für die rasche Info. Aber damit dreht sie das Blatt ja nur um und B muß zusehen, wie er an sein Geld kommt bzw. auf Zahlung klagen…

Danke für die rasche Info. Aber damit dreht sie das Blatt ja
nur um und B muß zusehen, wie er an sein Geld kommt bzw. auf
Zahlung klagen…

Nein, in dem Urteil wird gem. § 91 ZPO auch über die Kosten des Rechtsstreits entschieden. Dann beantragt man einen sog. Kostenfestsetzungsbeschluss, und aus diesem kann man vollstrecken.

Das macht in aller Regel der Anwalt, zumindest sollte er das tun, denn es gehört zum Rechtszug dazu.

Hallo, es hat schon Fälle gegeben, in denen sehr große Firmen
(obgleichn Prozess gewonnen) die Kosten eines freiberuflichen
Anwalts auf Amtsgerichtsebene nicht der unterlegenen Partei auferlegt werden konnten. Das Gericht stellte fest, die Firma hätte einen fest
angestellten Juristen mit der Prozesswahrnehmung beauftragen
können. Gruß