Hinterbliebener verweigert/behindert die Feststellung der Vermögenswerte.
Nun müsste ich ja einen Nota/Anwalt beauftragen.
Stimmt es, dass der Hinterbliebene dann auch die Anwaltskosten zu tragen hat?
Würde mich über eine baldige Antwort freuen, Danke!
Mfg
Blaue Zampel
Es geht offenbar darum, dass der Pflichtteilsberechtigte vom Erbschaftsbesitzer oder Erben ein Nachlaßverzeichnis fordert. Der Anspruch ist einklagbar (nach Fristsetzung). Der Verurteilte muss die Kosten tragen, wenn die Fristsetzung angemessen war.
Hallo,
das weiss ich leider nicht. Offiziell ist man zwar verpflichtet den Nachlass offen zu legen, aber jeder kann sich ja bekanntlich mit weiss nicht oder oh hab ich vergessen raus reden. Wer die Kosten für den Anwalt zahlen muss, weiss ich nicht sicher, aber der, der beauftragt muss seinen Anwalt schon selber zahlen. Soweit ich weiss, ist jeder für seinen Anwalt zuständig.
Genau darum ging es, ja den Punkt Fristsetzung hatte ich vergessen.
Besten Dank für die Info
Danke für die Bemühung. Hilft mir aber nicht weiter.