Anwaltskosten bei schmerzensgeld

mein sohn war beifahrer bei einem vu im fahrzeug seines opas der den vu aber nicht selbst verschuldet hat. ein anwalt hat ales für uns übernommen, und wir haben mitlerweile auch schmerzensgeld erhalten. allerdings hat der anwalt honorarkosten abgezogen. ist das richtig ? oder müsste die versicherung die anwaltskosten übernehmen ?

Hallo,
tut mir leid ich bin kein Experte für Rechtsangelegenheiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Jung

Grundsätzlich muss der Gegner oder die Versicherung die Anwaltskosten tragen. Es kann natürlich sein, dass die Versicherung incl. der RA-Kosten beglichen hat, dann kann der RA natürlich seine Kosten abziehen. Schauen Sie sich das Schreiben Ihres Anwalts lieber noch mal an. Da müsste das eigentlich stehen.
Hoffe, das hilft Ihnen weiter!
Olli