muss ich Anwaltskosten aus einem Streitfall (Mietrecht) trotzdem bezahlen auch wenn die Sache ohne Erfolg war?
Unsere Kaution von der Wohnung haben wir nie mehr gesehen.
Jetzt sind noch Anwaltskosten von knapp 500 Euro offen.
Muss ich diese auch bezahlen, wenn für uns nichts dabei rausgekommen ist.
Gibt es sowas wie eine Teilzahlung?
Guten Tag,
Anwaltskosten sind nie erfolgsabhängig und müssen in jedem Fall bezahlt werden (es sei denn man weist dem Anwalt Fahrlässigkeit nach, was nie klappen dürfte). Was die Teilzahlung angeht, so ist das Gegenstand einer Vereinbarung (schriftlich) mit dem Anwalt. Auch Anwälte sind Teilnehmer an unserem Wirtschafssystem und können ihre Verträge im Rahmen des Gesetzes frei vereinbaren.
Freundlichen Gruß
Hans Janotta www.Leadership-Akadmeie.com