Guten Tag liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt.
Ein Kaufmann im Einzelhandel gibt im Auftrag eines Kunden einen Goldring in Auftrag. Es ist ein Ring mit Freimaurermotiven. Nach Fertigstellung bemängelt der Kunde die Qualität und den seiner Meinung nach das zu geringe Gewicht des Ringes.
Der Kaufmann schreibt darauf dem Kunden zurück, dass es sich hier um einen Ring handelt der extra für ihn gefertigt wurde. Daraufhin schaltet der Kunde einen Anwalt ein welcher den Kaufmann anschreibt. Der Kaufmann hatte gehofft sich noch mit dem Kunden einigen zu knnen aber zahlt dem Kunden den kompletten Betrag zurück. Monate später bekommt der Kaufmann ein Schreiben des Anwaltes in dem er aufgefordert wird die damalige Kostennote an den Kunden von seinem Anwalt zu begleichen. Androhung bei Nichtzahlung ist ein zeitnahes Mahnverfahren. Muss der Kaufmann diese Kostennote begleichen?
Bin gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe mit herzlichen Grüßen,
Frank Steinmetz