Anwaltskosten Erbrecht

Ein Erbe erhebt Ansprüche gegen den Miterben. Er beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Auskunt über eine Lebensversicherung holt er selbst ein und stellt dem Anwalt auch über ein Konto die Unterlagen zur Verfügung, ebenfalls Unterlagen und Auskünfte über einen Grabpflegevertrag. Es kommt zur Gerichtsverhandlung und bei Gericht wird ein Streitwert von 15.000 Euro angesetzt. So weit so gut.
Nun kommt die Rechnung des Rechtsanwaltes. Der RA jetzt viermal einen Streitwert in unterschiedlicher Höhe fest für die Angelegenheit Lebensversicherung und Grabpflegevertrag. Die Anwaltskosten sind wesentlich höher als die ganze Angelegenheit dem Kläger eingebracht hat. Die Gerichtskosten hat der Kläger bezahlt und das Gericht hat bei einem Vergleich die Hälfte der Kosten erstattet auf das Konto des RA. Dieses Geld hat der RA einbehalten in Anrechnung auf seine Rechnung.
Ist dies rechtens? Sollte der Kläger die Rechnung bei der Anwaltskammer vorlegen?

Der RA hat auch angeboten mit weniger als dem gesamten Betrag zufrieden zu sein.
Gesamtrechnung RA 5.700 Euro, davon vom Kläger 1200 Euro und 291 Euro bezahlt
Restbetrag ca. 3.500 Euro.
Nun soll der Kläger dem Anwalt noch 2300 Euro bezahlen und dann ist die Angelegenheit erledigt.
Gruß Ingeborg

Hi, da: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/gesetz/anwalt_tabe… ist die Gebührenordnung der RA´s. Kann man nun selbst nachvollziehen.
Und zu dem MIterben. der Klage erhebt: das kommt davon wenn man vor lauter „will mehr haben“ alles falsch macht.
Die Lebensversicherung fällt nämlich nicht in dei Erbmasse wenn ein namentlich angegebener Bezugsberechtigter da ist. Und schon deswegen war es überflüssig wie ein Kropf dem RA deswegen Angaben zu machen, woraus der natürlich ein Honorar nach der Gebührenordnung berechnet.
MfG ramses90

Dass eine Lebensversicherung nicht zum Erbe gehört ist mir auch bekannt. Hier war die Frage ob die Mutter die Bezugsberechtigung ändern konnte. Dies ist eine Schenkung und die schmälert das Erbe.

Dass eine Lebensversicherung nicht zum Erbe gehört ist mir
auch bekannt. Hier war die Frage ob die Mutter die
Bezugsberechtigung ändern konnte. Dies ist eine Schenkung und
die schmälert das Erbe.

Ja was denn nun? Das stand so aber nicht im Eingangsthread, da geht´s um die RA Kosten!
Eine LV kann jederzeit vom Vertragsinhaber in einen anderen Bezugsberechtigten geändert werden und wenn die Mutter das getan hat, dann war das ihr Wille und den hat man zu respektieren und hinzunehmen, dass das Erbe dadurch geschälert wird.
ramses90