Hallo wer weiss was experten,
eine Freundin von mir hat ein Problem mit Ihrem Vermieter.
Kann der Vermieter die vollen Anwaltskosten die ihm entstanden sind von der Mieterin fordern?
Obwohl die Forderung beglichen war vor dem Anwalt?
Hallo wer weiss was experten,
eine Freundin von mir hat ein Problem mit Ihrem Vermieter.
Kann der Vermieter die vollen Anwaltskosten die ihm entstanden sind von der Mieterin fordern?
Obwohl die Forderung beglichen war vor dem Anwalt?
Hallo,
tut mir leid, so eine pauschal gestellte Frage kann ich nicht beantworten, da hir keine Hindergrundinformationen bekannt sind.
MFG P. Kunze
Moin,
als Erstes: Fordern kann ich eine Menge, ob zurecht ist eine Frage, die letztlich nur ein Gericht entscheidet.
Die Informationen sind für mich zu gering, um hierzu eine Antwort geben zu können.
Bei einer Auseinandersetzung kann ich mir Rat über einen Anwalt suchen und diese dem im Rechtsstreit Unterlegenen aufbürden, da dieser ja letztlich durch sein Verhalten diesen Gang nötig gemacht hat.
Auf der anderen Seite ist es Grundsatz, sich zu einigen und die Kosten so gering wie möglich zu halten. Also einfach einen Anwalt zu beauftragen, obwohl das Verhalten des Gegners und die Rechtssache dies letztlich nicht rechtfertigen, widerspricht dem.
Nehme ich die gegebenen Informationen, dann:
Ist der Rechtsstreit vor dem Beauftragen des Anwalts beendet worden durch Anerkenntnis der Schuld und Überweisung der fälligen Geldbeträge, um die es anscheinend ging. Damit ist ein Rechtsanwalt und sind diese Kosten nicht mehr notwendig gewesen.
War das vorherige Verhalten des Mieters aber derart, dass von einer Anerkenntnis der Schuld nicht auszugehen war etc., und die Überweisung überschnitt sich letztlich mit der Beauftragung des Rechtsanwaltes, dann erscheint es plausibel, dass diese Kosten auch übernommen werden.
Ohne Informationen kann ich nur diese allgemeine Antwort geben.
MoinMoin!
Nun, das ist eine klassische Rechtsfrage! Und Rechtsfragen dürfen nur Rechtsanwälte geben, dazu ist dieses Forum der falsche Platz.
Dennoch, ich persönlich weiß, daß Jedermann, der einen Rechtsanwalt einschalten muß um seine Forderungen durchzusetzen, denjenigen, der ihn dazu veranlaßt hat, in Regreß nehmen kann.
Wurde die Forderung bezahlt, weil der VM im Recht war, wird sie den Rechtsanwalt auch zahlen müssen. Egal, wann bezahlt wurde.
Entscheidend ist, daß der Rechtsanwalt VOR der Zahlung beauftragt wurde.
Gruß
MK
Sofern sie diese Kosten der Inanspruchnahme des gegnerischen Anwaltes verusacht hat, ist Sie zahlungspflichtig!
Hallo,
Dafür müsste man den genaueren Vorfall wissen,ansonsten kann man keine Antwort geben.
Gruß
monika61
JA wenn dieser wegen Ihrer Freundin bemüht wurde und Nein falls er andere Rechtsgeschäfte als die zwischen ihrer Freundin und dem Vermiter bearbeitete
Hallo,
nun es kommt drauf an ob er im Recht war als er den Anwalt in Anspruch genommen hat.
Im normalen Fall wartet man bis ein Gericht das Urteil spricht und dort wird das Gericht auch die Kosten auf alle aufteilen.
Viel Glück