Anwaltskosten fressen Streitsumme - kann man dem entgehen?

Hallo!

Hier ein Fall aus meinem Bekanntenkreis:

Ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag fristgerecht und per Einschreiben.
Der Vermieter (eine große Gesellschaft mit Scheißegal-Mentalität) teilt zwar mit, daß die Kündigung eingegangen ist, aber wegen {InsertReasonHere} nicht zeitnah bearbeitet wurde, und verlegt den Kündigungstermin daher um einen Monat in die Zukunft. Damit verbunden sind natürlich nochmal 500€ Miete.

Wenn man dieser Argumentation folgt, bräuchte ein Vermieter ja einfach keine Briefe mehr zu öffnen, und könnte für alle Ewigkeiten Miete verlangen…

Wie auch immer: Die Gesellschaft stellte auf stur, so daß letztlich ein Anwalt eingeschaltet wurde, der etwa 200 gewichtige Worte zu Papier brachte, die er sich mit 1€/Wort vergüten ließ. (Naja, so ähnlich jedenfalls, es kostete eben 200€).
Die 200 Worte machten nun doch Eindruck, die Gesellschaft entlässt den Mieter gnädigerweise doch wie gewünscht aus dem Mietverhältnis.

Unter’m Strich hat die Gesellschaft da ne tolle Masche, mehr Geld einzunehmen, wenn die Mieter klein bei geben. Wenn die mit nem Anwalt kommen, na gut, dann verzichtet man eben auf die Miete der Extra-Monate.
Der Mieter dürfen sich entscheiden, ob sie der Gesellschaft 500€ oder dem Anwalt 200€ geben. :smiley:


Die Frage ist: Hätte man irgendwas anders machen können, um die Kosten zu vermeiden?

Irgendwie widerstrebt es mir, daß jemand, dem Unrecht getan wird, auf jeden Fall drauf zahlt. Allerdings ist das ja immer so. Selbst bei Gerichtsverfahren hat jeder seine Anwaltskosten selbst zu tragen, der Gewinner hat oft nur einen Anspruch darauf, daß der Gegner seine Kosten übernimmt.

Nun man hätte auch als Mieter direkt widersprechen (wieder per Einschreiben) können und nur mal drauf hinweisen, dass man die Sache jetzt seinem Anwalt übergibt .. das reicht mitunter um solche Firmen zur Einsicht zu bringen und kostet nichts

Hallo,

in diesem Fall und bei diesem Stand des Verfahrens gibt es keine Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung. Man kann das auch selber machen, dann kostet es nichts außer dem Material - wie bei einem kaputten Auslaufventil im Bad auch.

Schöne Grüße

MM

ein Mieter Verein hier in Bayern kümmert sich für einen pauschalen Jahresbeitrag um solche Fälle. Dahinter stehen ebenfalls Anwälte für Mietrecht und sie haben Erfahrungen in solchen Fällen.

Ich bilde mir ein das der Eingangszeitpunkt rechtswirksam ist?! Wenn die Ihre Bürokratie nicht unter den Hut bekommen ist mir das ehrlich gesagt recht egal!

Ja, man hätte dem Vermieter schreiben können, daß der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung relevant ist und alles andere sein eigenes Problem darstellt. Der Anwalt war insofern mehr als entbehrlich.

Gruß
C.