Anwaltskosten für Minderjährige?

Hallo.
Mein Vater ist gestorben und er hat im Testament angegeben, dass ich einen gewissen Betrag erbe.
Die Frau meines Vaters rückt aber nicht mit dem Geld raus, und meine Mutter hat deshalb für mich einen Anwalt eingeschaltet.
Da ich erst 17 bin und kein Einkommen habe, konnte ein Beratungshilfeschein beantragt werden und alle Anwaltskosten sollten für mich übernommen werden.
Jetzt hat der Anwalt mein Erbe „besorgt“ (ohne vor Gericht gegangen sein zu müssen) und will trotzdem 900 Euro für sich behalten.
Darf der das???

Ja, er darf diesen Betrag einbehalten und muß dies sogar auch, damit Du selber aufgrund seiner Rechnung einen Kostenanspruch gegenüber der Frau Deines Vaters begründen kannst, den danach Dein Anwalt wiederum gegen Deine Mutter einklagt. So erhälst Du letztlich nicht nur Dein Erbe sondern auch die Dir mit der Einforderung enstandenen Kosten zurück. Hört sich vielleicht etwas kompliziert an; paßt aber schon!

Hm okay, krass.
Aber vielen Dank!