Hallo die Experten,
folgende (fiktive) Kostellation : Über seinen Anwalt A stellt B eine unvermittelte Forderung auf Schadensersatz an C, ohne dass B sich überhaupt vorher an C gewandt hat. Auch ist nach Ansicht von C diese Forderung vollkommen unberechtigt, bzw C wäre nicht einmal der Adressat für die Forderung.
Darüber hinaus fordert A von C - im Zuge der „Rechtsverfolgung“ von A für B - eine Geschäftsgebühr (nach §§ 13, 14 … ) entsprechend des Gegenstandswertes .
Meine Frage : Ist nun eine gleich hohe Gegenforderung von C an B gerechtfertigt, wenn C mit seinem Schreiben an A die Forderung zurückweist ?
Denn schließlich bedeutet letzteres ja auch Aufwand von C für seine eigene Rechtsverfolgung (Zeitaufwand) .
Schon jetzt ein Dankeschön und Gruß
Karl