Guten Tag liebe Wissende!
In einem fiktiven Fall könnte es um folgendes gehen:
Kündigungsschutzklage (berechtigt), Vergleich vor Gericht (Gütetermin), PKH gewährt. Alles OK… ABER:
PKH ist Darlehen, muss zurückgezahlt werden. Kein Wort davon vom Anwalt, weil „kostet Sie ja nichts“. Mehrmalige Hinweise „nur klagen, wenn es nichts kostet“ ignoriert mit Hinweis auf PKH. Streitwert wurde vom Anwalt künstlich nach oben getrieben (Zeugnis, Resturlaub, Lohnsteuerkarte etc.). „Kostet Sie nichts…“ Ende vom Lied: Staatskasse zahlt 1400 Euro an Kosten, Abfindung per Vergleich beläuft sich auf 700,- Euro. Anwalt riß sich den Fall bei einer Rechtsberatung am Amtsgericht direkt unter den Nagel: „Kommen Sie in mein Büro. Die Sache ist klar.“
Anwalt wurde vom Richter in mehreren Punkten für mangelhafte Klageschrift gerügt. Anwalt hatte scheinbar null Kompetenz im Arbeitsrecht. Streitwert wurde vom Richter nach unten korrigiert. Trotzdem höhere Kosten als „Gewinn“.
Könnt man hier von Falschberatung sprechen und hätte man Aussicht auf Erfolg, sofern der Anwalt seine Kosten nicht selbst decken will?
Müsste man nicht zu Gunsten des unwissenden Mandanten annehmen, dass er sich gegen eine Klage entschieden hätte, wenn er von den, wenn auch späteren Kosten gewußt hätte, die höher sind als das was er raus bekommt?
Vielen lieben Dank für Ihre fundierten Vermutungen in diesem fiktiven Fall!