Anwaltskosten höher als Abfindung? Falschberatung?

Guten Tag liebe Wissende!

In einem fiktiven Fall könnte es um folgendes gehen:

Kündigungsschutzklage (berechtigt), Vergleich vor Gericht (Gütetermin), PKH gewährt. Alles OK… ABER:

PKH ist Darlehen, muss zurückgezahlt werden. Kein Wort davon vom Anwalt, weil „kostet Sie ja nichts“. Mehrmalige Hinweise „nur klagen, wenn es nichts kostet“ ignoriert mit Hinweis auf PKH. Streitwert wurde vom Anwalt künstlich nach oben getrieben (Zeugnis, Resturlaub, Lohnsteuerkarte etc.). „Kostet Sie nichts…“ Ende vom Lied: Staatskasse zahlt 1400 Euro an Kosten, Abfindung per Vergleich beläuft sich auf 700,- Euro. Anwalt riß sich den Fall bei einer Rechtsberatung am Amtsgericht direkt unter den Nagel: „Kommen Sie in mein Büro. Die Sache ist klar.“

Anwalt wurde vom Richter in mehreren Punkten für mangelhafte Klageschrift gerügt. Anwalt hatte scheinbar null Kompetenz im Arbeitsrecht. Streitwert wurde vom Richter nach unten korrigiert. Trotzdem höhere Kosten als „Gewinn“.

Könnt man hier von Falschberatung sprechen und hätte man Aussicht auf Erfolg, sofern der Anwalt seine Kosten nicht selbst decken will?

Müsste man nicht zu Gunsten des unwissenden Mandanten annehmen, dass er sich gegen eine Klage entschieden hätte, wenn er von den, wenn auch späteren Kosten gewußt hätte, die höher sind als das was er raus bekommt?

Vielen lieben Dank für Ihre fundierten Vermutungen in diesem fiktiven Fall!

Hallo

Man wende sich an die zuständige rechtsanwaltskammer wegen Schlechterfüllung des Mandatsauftrages und schaut, was die sagen.

http://www.brak.de/seiten/01_03.php

Gruß,
LeoLo

Hallo Leo,

danke für die Antwort!

Und was wäre Ihre Meinung, was man dort zu hören bekommen könnte; rein spekulativ? Ich habe oft gelesen, dass den Kammern solche Fälle „Wurst“ sind. Nach dem berühmten Motto mit den Krähen…

Grüße,
Nixblicker

Hallo

Anhand der wenigen Dinge, die hier über den Fall dargestellt wurden - und auch nur dargestellt werden können - wäre es imho sehr unseriös, da Spekulationen zu wagen.

Der fiktive AN wird es herausfinden. Zu verlieren hat er dabei doch nix.

Gruß,
LeoLo

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