Ein Kind ist pflichtteilberechtigt,lässt sich anwaltlich vertreten.Es wird ein Testamentsgutachten angeordnet um die Richtigkeit der Unterschrift zu prüfen.Es gibt einen Gerichtstermin mit dem Anwalt zusammen.Die Arbeit des Anwalts erstreckt sich über 1,5 Jahre.Der Streitwert liegt bei 12.300,- Eine Honorarvereinbarung wurde nicht getroffen.Es gehen 5000,- beim Anwalt ein,als Vorschuß des Pflichtanteils.Der Anwalt zieht von diesem Geld sofort 3.900,- ein,um seine Kosten zu decken,schickt eine sehr vage Rechnung(nur mit Stichworten zu den berechneten Posten).Unter anderem werden Kosten für einen Erbschein berechnet,den man als Pflichtteilsberechtigter ja gar nicht erhält,auch Kosten,die ein Gericht 2 Wochen vorher der Gegenseite auferlegt hatte,werden aufgeführt.Des weiteren wurde das Geld erst nach 2,5 Wochen an den Mandanten weitergeleitet.
** Ist diese extrem hohe Rechnung gerechtfertigt,wenn nein,was kann das Kind dagegen tun? ***
Hi, da mal den Streitwert = 12.300.-€ eingeben und Häkchen setzen bei allem was der Anwalt geleistet hat. Anwaltskostenrechner 2026 | Anwalt-Suchservice
Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und eine detaillierte Rechnungslegung verlangen.
Im Zweifelsfall sich an die Anwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes wenden. MfG ramses90