Anwaltskosten im Strafverfahren

Hallo Person X hat folgendes Problem:

Die Person X hat ein Strafverfahren laufen in dem es ohne Anwalt nicht zurecht kommt. Die evtl. Strafe beim Verlieren des Verfahrens wären unter 5 Jahren Haftstrafe bzw. bei gutem Verhandeln Zahlunten unter 90 Tagessätzen. Der Anwalt hat die Kosten auf 1000,00 Euro Angesetzt. Dafür möchte er rund 550,00 Euro Vorauszahlung.
Person X hat aber nur ein Teilzeitjob und ist aufstocker.
Da die Strafe unter 5 Jahren fallen würde, sagt der Anwalt bekommt man keinen Pflichtverteidiger.
Stimmt das und gibt es eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Wenn es sich bspw. um den Vorwurf eines Verbrechens handelt (Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe), liegt ein Fall „notwendiger Verteidigung“ vor. Dann müßte ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Das ist bei X offensichtlich nicht der Fall, so dass Ihnen wohl kein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Prozesskostenhilfe gibt es in Strafsachen nicht.

Nur vorsorglich: Ein Pflichtverteidiger bekommt seine Gebühren aus der Staatskasse. Die Staatskasse holt sich dann diese Anwaltskosten wieder bei einem verurteilten Angeklagten.
mfg

Der Pflichtvert