Hallo,
eine Person möchte einen Anwalt beauftragen um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.
Der Anwalt beziffert den Streitwert auf 10.000 Euro ( dabei liegt er aber ca bei 5000 Euro ).
Die Person stimmt der Summe zu und beauftragt den Anwalt.
Wie hoch sind nun die zu erwartenden Anwaltskosten bei reinem Schriftverkehr ? Die Person geht davon aus das es nicht zur Verhandlung oder ähnliches kommt, sondern der „Verklagte“ nachdem Anwaltsschreiben zahlen wird.
Die Summe die verlangt wird sind ca. 5000 Euro.
MfG