Hallo,
Man nehme mal an jemand hätte zum Jahreswechsel auch den Job gewechselt.
Dank Überstunden, nicht genehmigtem Urlaub und starkem Einsatz wäre der Arbeitnehmer bereits im November mit seiner Arbeit fertig gewesen und sein Schreibtisch „Sauber“, dennoch hätte er bis weit in den Dezember gearbeitet.
Sein letztes Gehalt und einen Teil der Überstundenvergütung hätte er im Dezember als Vorschuss erhalten, eine Summe von ca 500 Euro stünden noch aus.
Nun verlange der alte Arbeitgeber von dem Mann er solle noch einen Tag arbeiten kommen, dann würde er den Scheck erhalten (die Abrechnung wurde ihm geschickt, das Geld ging nicht auf sein Konto ein).
Stimmt es dass in erster Instanz jeder seinen Teil der Anwaltskosten zahlen muss unabhängig von der Schuld?
Lohnte also ein einklagen der 500 Euro nicht, da diese Summe von den Anwaltskosten „aufgefressen“ würden?
Wer kann mir etwas zu diesem konstruierten Fall sagen?
Gruss
M.