Anwaltskosten mit Miteigentümern teilen

Hallo!
Ich hoffe, ich bin im richtigen Brett!

Es geht um folgendes!
Ich bin vor ca. 3 Monaten in eine Eigentumswohnung gezogen!
An diesem Haus ist an der Aussenfassade ein großer Riss, den die restlichen Eigentümer nicht bezahlen möchten und daher Anwaltsrechtlich gegen den damaligen Bauherren vorgingen. (Dass wurde aber schon vor meinem einzug in die Wohnung beschlossen)! Jetzt bekam der Hausverwalter, der auch Wohnungsbesitzer ist, die Anwaltsrechnung und bittet nun auch mich 1/5 der Rechnung(weil 5 Wohnungseigentümer)zu bezahlen!
Ist dass ganze denn rechtens?? Muss ich diesen Anteil bezahlen??

Es wäre nett, wenn mir jemand helfen würde!!

Vielen Dank!!

Wahrscheinlich ja, wenn im Kaufvertrag der Übergang der Lasten zu einem bereits verstrichenen Termin vereinbart wurde.

Ist aber keine Rechtsberatung und muss im Einzelfall geprüft werden.