Hallo,
hoffentlich beschreibe ich nicht zu kompliziert.
Person A bekommt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. A wäre in eine Wohnung eingedrungen (mit einer weiteren Person) und hätte nach gestohlenen Elektronikkomponenten (der weiteren Person) gesucht.
Person A fragt bei der Rechtsschutzversicherung nach und bekommt aus Kulanz einen Betrag bewilligt.Mit dem Zusatz ==sofern keine Entschädigung durch die Staatskasse erfolgt ==.
Nun wurde das Ermittlungsverfahren gegen A gemäß § 170 / 2 eingestellt.
Muß nun A den ,von der RS Vers. nicht gedeckten Betrag selbst bezahlen, oder könnte dafür die Staatskasse zuständig sein ?
Zumal ja A nicht belangt wird und somit ja zu Unrecht beschuldigt wurde.
Es ist klar, der beauftragte Anwalt hat seine Arbeit gemacht und muß entlohnt werden.
Von der ánzeigenden´Person ist nichts zu erwarten.
Falls noch etwas unklar wäre, gerne auch per Email.
Vielen Dank im Vorab , Uwe H.