Hallo erstmal,
angenommen Person A bekommt vom Gericht eine geringe Auflage (Geldzahlung) und erfüllt Diese.
Eine gegen sie vorliegende Anzeige wird damit eingestellt und ein aufwändiges und teures Verfahren wird dadurch abgewendet. Der Fall ist damit abgeschlossen!
Ist eine Auflage nicht indirekt auch eine Schuldigsprechung?
Wer trägt in einen solchen Fall die Anwaltskosten?
Muss der Jenige, der die Auflage annimmt, um eine Verhandlung abzuwenden, auch automatisch die Anwaltskosten der Gegenseite
(Person B) tragen, obwohl es nie zu einer Verhandlung und damit zu einen Rechtsspruch kam?
Angenommen die Gegenseite argumentiert, „die Anwaltskosten wären nie entstanden, wenn die Anzeige nicht hätte gestellt werden müssen.“
Die Auflage wurde nur angenommen, um ein noch kostenintensiveres Gerichtsverfahren abzuwenden, obwohl die Anzeige laut Partei A völlig unbegründet war. Person A hat aber nach Annahme der Auflage keine Möglichkeit mehr, um sich zu rechtfertigen.
Wer zahlt also den Anwalt von Person B, die eine Anzeige erstattet hat???
Danke und Grüße
Hallo!
angenommen Person A bekommt vom Gericht eine geringe Auflage
(Geldzahlung) und erfüllt Diese.
Eine gegen sie vorliegende Anzeige wird damit eingestellt und
ein aufwändiges und teures Verfahren wird dadurch abgewendet.
Der Fall ist damit abgeschlossen!
Ist eine Auflage nicht indirekt auch eine Schuldigsprechung?
Puh, „nicht indirekt auch“ - ganz schön schwierig, da die logisch richtige Antwort zu finden, daher sage ich mal ganz lapidar: Nein, eine Einstellung ist kein Urteil.
Wer trägt in einen solchen Fall die Anwaltskosten?
In aller Regel der Beschuldigte selbst.
Muss der Jenige, der die Auflage annimmt, um eine Verhandlung
abzuwenden, auch automatisch die Anwaltskosten der Gegenseite
(Person B) tragen, obwohl es nie zu einer Verhandlung und
damit zu einen Rechtsspruch kam?
Nein.
Angenommen die Gegenseite argumentiert, „die Anwaltskosten
wären nie entstanden, wenn die Anzeige nicht hätte gestellt
werden müssen.“
Und ohne die Anzeige wären die Kosten des A nicht entstanden. So ist der Lauf der Welt.
Wer zahlt also den Anwalt von Person B, die eine Anzeige
erstattet hat???
Hoffentlich Person B.