Anwaltskosten nach Unfallregulierung

Verkehrsteilnehmer A fügt durch einen falschen Abbiegevorgang Verkehrsteilnehmer B einen Sachschaden zu. Bei diesem Unfall verletzt sich VT B und muss 3 Tage ins Krankenhaus.VK A nimmt sich einen Anwalt um den Schaden zu regulieren. Die gegnerische Versicherung reguliert, unter Einbeziehung einer geringen Teilschuld auch den Schaden.Übernimmt die gegnerische Versicherung nicht auch den von VK A eingeschalteten Anwalt? Dieser schickt VK A nämlich jetzt eine nicht unerhebliche Rechnung…Danke im voraus für die Antworten!!!

Doch, die Anwaltskosten sind in aller Regel von der Schadensersatzpflicht gedeckt. Wenn der Rechtsanwalt den Betrag allerdings von seinem Mandanten verlangt, muss der Mandant trotzdem bezahlen und dann Rückgriff nehmen.

Levay

Hi,
wenn A den VU verursacht hat, sehe ich lediglich eine geringe Schadenersatzpflicht der Versicherung des Geschädigten. Maximal in Höhe des Mitverschuldens.
Gefragt ist hier eher eine Verkehrs-RS (Jahresbeitrag ist billiger wie eine Tankfüllung).
Gruß Keki

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Das ist natürlich richtig. Die Anwaltskosten sind Teil des Schadensersatz(anspruches) und folglich entsprechend zu quoteln.

Levay

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass der Unfallverursacher sich den RA genommen hat, den nun niemand bezahlt?

Was die Abwehr von Ansprüchen angeht, so liegt die Regulierungs- und Prozessführungsbefugnis bei der Haftpflichtversicherung. Beauftragt der Schädiger selbst einen Anwalt, so sind diese Kosten auch bei einem Obsiegen nicht erstattungsfähig, da sie nicht notwendig sind.

Darauf müsste der beauftragte Anwalt aber eigentlich hingewiesen haben.

Chrissie

Hallo!

Beauftragt der Schädiger selbst einen
Anwalt, so sind diese Kosten auch bei einem Obsiegen nicht
erstattungsfähig, da sie nicht notwendig sind.

Wieso denn das?

Gruß
Tom

Moin,

Wieso denn das?

nachdem ich die Frage nochmal gelesen habe ist das alles etwas wirr:
A ist Schädiger, dann braucht A keinen Anwalt, da die Versicherung die Regulierung übernimmt. Nun steht aber in der Frage, dass die gegnerische Versicherung von A reguliert hat. Das wäre die Versicherung von B, dem Geschädigten. Wieso soll die Versicherung vom Geschädigten regulieren?
Wenn A tatsächlich Schädiger ist, dann braucht er keinen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen, den Job macht seine Versicherung. Tut er es doch, so muss er das natürlich selbst zahlen.
Also entweder ist in der Frage bereits etwas durcheinandergeraten oder da fehlen noch weitere Details.

Gruss Jakob