Ein Vergleich wurde geschlossen in dem es heißt:„Zum Ausgleich sämtlicher Forderungen dieses Rechtsstrets und ohne Präjudiz zahlt der Beklagte an die Klägerin einen Betrag in Höhe von …€“ Nun bekomme ich eine Rechnung zu diesem Rechtsstreit vom gegnerischen Anwalt in der er seine Ausgaben geltet machen will, aber im Urteil (Vergleich) steht doch sämtliche Kosten, da müßten dann doch auch die Anwaltskosten mit dabei sein, oder ?
Ich bedanke mich für Antworten.
Ich denke mal der verlangt eine Vergleichsgebühr.Das ist meines Wissens nach rechtens. Mal googlen vergleichsgebühr
Nein, davon steht nichts in der Kostenaufstellung, aufgeführt sind Verfahrensgebühren, Terminsgebühren, Einigungsgebühren, Auslagen und eingezahlte Gerichtskosten.
Ich denke mal der verlangt eine Vergleichsgebühr.Das ist
meines Wissens nach rechtens. Mal googlen
vergleichsgebühr