Ein Vergleich mit folgendem Text wurde geschlossen:„Zum Ausgleich sämtlicher Forderungen dieses Rechtsstreits zahlt der Beklagte an die Klägerin einen Betrag in Höhe von …€“ … kann ein gegnerische Anwalt seine Kosten noch extra geltend machen oder sind sie mit in dem Vergleich ?
Hallo mike,
erfahrungsgemäß bezahlt jeder seinen Anwalt selber. Bin kein Experte, hatte aber schonmal jemanden verklagt und am Ende der Geschichte gab´s einen Vergleich.
Gruß Herr_Schulz
Zusatz zur Frage: „Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs tragen der Beklagte zu 3/4, die Klägerin zu 1/4 … Der Streitwert wird für den Rechtsstreit und den Vergleich auf jeweils …€ festgesetzt.“ Sind
in den 3/4 nun alle Kosten, also auch die Gerichts und Anwaltskosten ?
Hallo,
das sieht nicht so aus, als wäre dies von einem Anwalt aufgesetzt worden, aber dennoch, wenn steht: „sämtlichen Forderungen dieses Rechtssteites“ sind m.E. natürlich auch die Kosten des Anwaltes beinhaltet.
si
Hallo,
also ein gerichtlicher Vergleich, da sind nun alle Anwalts- und Gerichtskosten beinhaltet.
si
also ein gerichtlicher Vergleich, da sind nun alle Anwalts-
und Gerichtskosten beinhaltet.
Guten Tag,
zur Ausgleichung der Kosten muss ein sogenanntes Kostenausgleichungsverfahren stattfinden. Sowohl Gerichtskosten als auch notwendige Anwaltskosten beider Parteien werden zusammengezählt und dann nach der Kostenquote verteilt.