Hallo www,ler
Ein AN Klagt von seinem ehemaligen AG Lohn ein den dieser nicht Bezahlen will, es gibt daraufhin auch einen Termin vorm Arbeitsgericht. Zwei Tage vor dem Termin teilt der AG dem Anwalt
vom AN dann mit das er Zahlen wird, der Termin vorm A.Gericht ist damit hinfällig. Der AG Zahlt dann auch den Lohn.
Die Kosten für den Rechtsanwalt und den Termin vorm Gericht belaufen sich für den AN auf rund 400.-Euro. Der AN hat eine Rechtschutzvers. mit 150.-Euro Selbstbeteiligung-bleibt er auf diesen 150 Euro Sitzen oder kann er die vom AG auch Verlangen?
mfg Bernd
Rechtschutzvers. mit 150.-Euro Selbstbeteiligung-bleibt er auf
diesen 150 Euro Sitzen oder kann er die vom AG auch Verlangen?
Die erste Instanz beim Abeitsgericht zahlt man immer selbst, auch wenn man den Prozeß gewinnt. Daher wird der AN die SB selber tragen müssen.