Hallo
Jemand hat in einem Anfall geistiger Umnachtung,
einen Vertrag mit einer „Atypisch stillen Beteiligung“ abgeschlossen. Um da wieder rauszukommen, brauchte er einen Anwalt. Kann er die Kosten dafür von der Steuer absetzen?
Im vorraus schon mal Danke für alle Antworten
Ich wurde mal sagen nein, weil die Kosten ja nicht zur Erzielung von Einkünften sondern zu deren Verhinderung entstanden sind!