Anwaltskosten steuerlich absetzbar

Hallo,

G drohnt X mit einer Schadensersatzforderung. Wegen des drohenden Rechtsstreits hat X einen Anwalt aufgesucht und sich beraten lassen.

Es kam zum einmaligen Schriftverkehr mit dem vermeintlichen Gegner G.

Zum einem Gerichtstermin kam es nie. Die Anwaltskosten liegen deutlich über 1000 €. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nichts.

Frage: Kann X die Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen?

Danke
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Hallo,

Frage: Kann X die Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung
von der Steuer absetzen?

man kann sie ja mal ansetzen und schauen, was passiert. Es gab schon einmal ein höchstrichterliches Urteil bezüglich Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung. Ich würde aber keine übergroße Hoffnung daran setzen, weil es ja noch nicht einmal zum Prozess gekommen ist und weil es einen Nichtanwendungserlass zum Urteil gibt.

Darauf ein Gurgleurp!

Servus,

da wäre jetzt interessant zu wissen, welcher behauptete Schaden da ersetzt werden sollte.

Dann ließe sich nämlich leichter beurteilen, ob es sich bei den Anwaltskosten nicht ganz schlicht um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt.

Die Bedingung „zwangsläufig“ ist bei außergewöhnlichen Belastungen in der Regel das Kriterium, das zum Durchfallen führt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder