Hallo zusammen,
ich benötigte im letzten Jahr Rechtsbeistand im Wehrrecht. Kann ich die hier angefallenen Kosten steuerlich Geltend machen?
Danke und viele Grüße
Hallo zusammen,
ich benötigte im letzten Jahr Rechtsbeistand im Wehrrecht. Kann ich die hier angefallenen Kosten steuerlich Geltend machen?
Danke und viele Grüße
Hallo,
müßte eigentlich gehen, da es beruflich bedingt ist bzw. mit Deiner Erwerbstätigkeit in direkter Verbindung steht. Berufsrechtschutz-Versicherungsprämie kannst Du ja auch absetzen.
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Sofern es sich im Sachverhalt um ein Arbeitsverhältnis handelt können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden.
Viele Grüße!
Hallo,
Rechtsanwaltkosten können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein, wenn sie zwangsläufig entstanden sind. Dabei wird auf die wesentliche Ursache abgestellt, die zu den Aufwendungen geführt hat. Liegt diese in der vom Einzelnen gestaltbaren Lebensführung, kommt ein Abzug nicht in Betracht. Bei den Kosten eines Zivilprozesses geht die Rechtsprechung von der Vermutung aus, dass keine Zwangsläufigkeit gegeben ist, da es der freien Entscheidung der Parteien überlassen ist, ob sie sich zur Durchsetzung oder Abwehr eines Anspruchs einem Prozessrisiko aussetzen.
Ob diese Grundsätze auch auf den konkreten Sachverhalt im Rahmen des Wehrrechts einschlägig sind kann ich leider nicht beurteilen, da der konkrete Sachverhalt nicht bekannt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kann ich die hier angefallenen Kosten steuerlich Geltend
Ich bräuchte ne etwas detailierte Darstellung ob die Aufwendungen für den Anwalt in Zusammenhang mit Einkünften von Ihnen standen.
AoG & MfG
Björn D.