Anwaltskosten tragen ohne Mahnung

Guten tag,

angenommen es wird vom konto einer Peron=A ein Betrag für die Nutzung eines Internetdienstes von Unternehmen=B abgezogen.
A wußte nichts von einer automatischen Vertragsverlängerung und läast das Geld wieder zurück Überweisen und erkundigt sich bei B.

Diese weisen auf das Kleingedruckt hin ud haben leider recht.

A vergisst jedoch dein betrag an B zu überweisen und bekommt nach einre Woche ein Schreiben eines Anwalts von B in dem A aufgefordert wird den fälligen Betrag zu zahlen.

Nun soll A jedoch auch die Mahngebühren (es gab keine Mahnung von B) und die Anwaltskosten tragen, woduch der gesamt Betrag auf das doppelte steigt.

Was kann A tun?
Was muss A tatsächlichn bezahlen?
Was könnte passieren, wenn A lediglich den ursprünglichen Betrag bezahlt, jedoch keine Mahngebühren oder Awaltskosten?

Hi,

wenn A sich in Verzug befand hat er die Mahnkosten als sog. Verzugsschaden zu bezahlen.

Gruß
Tina

hi,
es gibt für A keinerlei Möglichkeiten diese Kosten zu umgehen?

wie sieht es mit den Anwaltskosten aus, darf B diese überhaupt auf A schieben?