ICh habe hier wegen meiner Mietsache schon ein paarmal gepostet. Es ging um erhebliche Mängel an meiner Wohnung, die durch meinen Vormieter zurEkgelassen worden sind. Der Vertrag sieht allerdings eine Renovierung vor (beim Auszug). Und in meinem Falle wEden die Renovierungsarbeiten mehr als die Kautionssumme betragen (600DM). Über den Versuch mit der Wohnungsgesellschaft eine Eingung zu erzielen, daß ich die Wohnung so verlassen darf wie ich sie vorgefunden habe, kamen bis jetzt nur ausweichende Antworten und eher das bestreben der Gesellschaft, mir den Ganzen Schaden zur Last zu legen. Ich werde gerade mal 8 Monate diese Wohnung brauchen, da ich sie nur habe wegen meinem Beruflichen Einsatz.
Nun mein eigentliches Problem…
Ich wollte eine gEliche Einigung erzielen, in der ich in keinsterweise zur Kasse gebeten werde, oder ich selbst Arbeiten ausfEren muß, da diese das normale „drEerstreichen“ oder tapezieren Eersteigen (bei weitem!!!).
Ich wollte ohne großen Aufwand und ohne Wirbel zu machen die Sache bewältigen, aber ich denke die Gesellschaft wird mich weiterhin mit oberfächlichen Bemerkungen abspeisen und mir am Ende die Rechnung präsentieren. Und das sehe ich nicht ein!
Wie wird das mit einem Anwalt? Wer trägt die Kosten?
Was passiert wenn ich Recht bekomme, oder eben nicht.
Die Fakten sind wie ich finde zu meinen Gunsten (so weit ich mich mit dem BGB und dem Mietrecht befaßt habe)
mir wurde eine andere Wohnung gezeigt als ich bekommen habe!
Die Wohnung war nicht zu dem GESAGTEN Termin fE mich offen (auch im Vertrag stand ein Datum welches fE 2 Wochen später datiert war). Sie wurde 3 Tage später, als mir zugesagt, aufgebrochen, da kein SchlEsel vorhanden war und der Vormieter spurlos verschwunden.
Ich habe alle Mängel sofort angezeigt und Fotos gemacht und noch einmal detailiert aufgeschlEselt (mit Hausmeister).
ich sollte nur die Wohnung bekommen, wenn ich die Kaution SOFORT hinterlege.
es gab kein Abnahmeprotokoll vom Vormieter (klar)
Die Mängel die Vorhanden sind…
ca 5-10 cm goßer Wanddurchbruch zwischen Bad und KEhe
Schimmelbildung an diesem Loch an der KEhenwand.
massiver Wasserschaden im Bad und KEhe.
Salperterablösungen im Bad (an mehreren Wänden, an den Fußleisten etc.)
Bodenfliesen Bad unbehebbar verkalkt und mit Belag Eerzogen
Sanitäre Einrichtungen (Becken) mit Rissen (ist aber schon Westmaterial).
Fliesen an der Wand gerissen, Bohlöcher die offen stehen.
Dusche und Wasserhähne verkalt, trotz reinigung mit Chemie etc. nicht behebbar.
Wohnzimmerboden flächendeckend mit Malerspuren Eersäht
Wohnzimmerboden weißt einen Riß mit Wölbung auf
Allgemeine Schäden (Maler arbeiten nötig)
zu Beginn Steckdosen zerstört, Kabel hängen Raus etc. (wurden z.T. behoben!)
Die Verwalterin behauptet, daß sie sich keine Firma leisten kann die diese Mängel beheben. Aber sie haben genaug Geld um wegen einer 2,50DM Plasteabdeckung fE ein Niedervoltsystem (ohne Gefährdung) 2x eine Firma vorbei zu schicken. (!??)
Gebt mir eine Tip wie soll ich mich verhalten. Ich bin eigentlich sehr friedlich und suche immer den sanften Weg, aber ich befEchte das wird hier nicht reichen!
Ich bin auch Leider nicht so Finanzstark um jetzt einfach einen Anwalt zu engagieren!
Gibt es noch andere Wege sein Recht zu bekommen, auch in Gerichtlicher Hinsicht? WElcher Weg ist der Bessere?
Hallo Frank,
die Anwaltskosten zahlt grundsätzlich derjenige, der den Anwalt beauftragt. Das bist Du wohl.
Nur wenn ein Prozeß geführt wird, trifft das Gericht die Entscheidung, daß der Unterliegende - auch die Kosten des Siegers - zu bezahlen hat.
Theoretisch könnte natürlich bei der Vergleichsverandlung durch den Anwalt vereinbart werden, daß Dein Gegner auch Deine Anwaltskosten zu zahlen habe. Aber ob Dein „Hebelarm so lang“ ist, daß Du das hinbekommst, habe ich meine Zweifel.
MfG Alexander Boeker
Danke für die Auskunft…
Ja eben genau darin sehe ich das Problem, daß mein Arm nicht so lang sein wird. Gerade in Finanzieller Hinsicht.
Aber wie sieht es mit meiner rein rechtlichen Situation aus?
Oder ist mein Fall eher etwas, das ich begraben kann und nun den Dreck für die Wohnungsgesellschaft weg machen darf?
Hallo Frank,
ich möchte den Vorschlag von Anne voll und ganz unterstützen - tret ein in den nächstgelegenen Mieterverein.
Ich habe jahrelang Scherereien mit meinem Vermieter gehabt und auch einige Prozesse mit Hilfe des Mietervereins geführt und kann die dortige Beratung nur empfehlen. Nach meinen Erfahrungen haben Anwälte nicht unbedingt die meiste Ahnung vom Mietrecht - da kannst Du durchaus für viel Geld an eine „Pappnase“ geraten (mein Vermieter hatte so einen).
Es wird natürlich so sein, daß Du erst eine Sperrfrist vom Vermieterverein bekommst oder vieleicht „rückwirkend“ Mitglied wist oder …? Die Eigenbeteiligung ist jedenfalls kalkulierbar.
Viel Erfolg und gute Nerven wünscht Dir
J.Doe
nützt wohl in dieser Sache wenig, da sie nach meiner Meinung vor Gericht landen wird. Es sollte hier die PKH (2. Schritt) geprüft werden und zumindest Antrag auf Beratungshilfe ( 1. Schritt) bei einem Anwalt beim zuständigen AG beantragt werden, wenn der Hinweis der relativ wirtschaftlich ungünstigen Lage zutreffend ist.
Gruss Günter
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Sieh zu, daß du am Ende der Mietzeit weniger Miete bezahlst, sodaß du die Kaution aufbrauchst! Schicke ein Schreiben an die Verwaltung, daß du dies machst, da sie den Anschein erwecken, daß sie die Kaution nicht widergeben wollen!
Dann brauchst du net klagen, da du ja dein Geld hast und die werden sich hüten zu klagen ;o))
hallo frank,
als erstes solltest du deinem veralter(in)/vermieter schriftlich über den sachstand in der wohnung bei übernahme in kenntnis setzen und darauf hinweisen das du bereits am xx.xx.xxxx sowie am xx.xx.xxxx und telefonisch am xx.xx.xxxx auf die mängel hingewiesen hast.(reale daten einsetzen)
in diesem schreiben solltes du ebenfalls eine frist setzen (z.b 2-4 wochen) wo sie die möglichkeit haben die beschriebenen mängel zu beseitigen. bedenke jedoch wenn du alle mängel aufzählst könnte dieses den kostenrahmen oder das zeitfenster bzgl. beseitigung sprengen.
geh also bedacht vor. die mängel, welche die wohnqualität maßgeblich beeinflussen sollten schneller abgestellt werden und die anderen mängel innerhalb eines terminierten weitläufigeren datums.
weise in deinem schreiben darauf hin das du zunächst unter vorbehalt den vollen mietzins zahlen wirst.
sollte jedoch die mängelbeiseitigung bis zum xx.xx.xxxx für die mängel a, b oder auch c nicht erfolgt sein, so wirst du den mietzins um x % rückwirkend zum … datum/monat deines aktuellen schreibens kürzen.
in wie weit prozentuale kürzungen rechtlich festgelegt sind kanns du mitunter auf folgender seite nachlesen. www.mieturteile.de
nun zum rechtsbeistand:
nutze hier ruhig die dienstleistungen eines mieterschutzbundes/- vereins.
wenn du zu einem RA gehst sei dir über folgendes im klaren.
es gibt größtenteils keine gebührenfreie rechtsberatung.(ausnahmen bestätigen die regel, aber da müßtest du einen RA kennen der dies macht).
dies bedeutet das deine erste beratung in sachen mietrecht durchaus nach BRAGO abgerechnet werden könnte und somit von xx bis DM 350,–(höchstsatz) zzgl auslagen und MwSt mit schnell mal eben DM 400 zu buche schlagen würden. nicht schlecht nicht war, jedoch hast du deine probleme dort noch nicht geregelt und abhilfe bekommen.
sorry das ich dir keine andere antwort geben kann.
ich selbst bin kein RA habe nur schon ne menge erlebt, durchlaufen und mitbekommen.
werte meine antworten bitte nur als subjektive aussagen meiner person.
ich wünsche dir viel erfolg
mfg
frank
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