Anwaltskosten wenn Gegenpartei im Unrecht ist

Hallo,

angenommen eine Hausverwaltung macht jährlich Fehler bei den Nebenkostenabrechungen, welche auch nachgewiesen werden können, aber ist nicht bereit zu einer Klärung bzw. zu einem Gespräch mit den „Betrogenen“. Nun würde der Betroffene sein Recht (das Belegeinsichtsrecht und auch den Verteilerschlüssel) mehrfach schriftlich einfordern, doch auch darauf reagiert keiner. Als letzten Ausweg würde der Betroffene Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnungen einlegen und sich überlegen, einen Anwalt einzuschalten, da er schließlich nachweisen kann, dass ihm Geld weggenommen wird.

Wer zahlt die Anwaltskosten bzw. darf der Anwalt der Gegenpartei seine Dienste in Rechnung stellen und käme er damit durch?

Vielen herzlichen Dank

Hallo,

solange er nicht die Rückzahlung der vermeintlichen Überzahlung der letzten Jahre einfordert, sondern sich nur weigern will, die aktuelle Rechnung zu bezahlen, was will er denn da mit einem Anwalt?

http://www.mitfugundrecht.de/2007/06/bgh-keine-ersta…

VG
EK

Hallo,

vielleicht hab ich mich undeutlich ausgedrückt: Der Mieter bekommt von der Hausverwaltung keine Antwort, obwohl die Nebenkostenabrechungen falsch sind. Nun möchte dieser Mieter Einsicht in die Belege erhalten, doch reagiert niemand auf seine Anfragen. Der Mieter sieht sich gezwungen, einen Anwalt einzuschalten, damit die Hausverwaltung endlich reagieren muss. Doch jetzt stellt sich ihm die Frage, ob dieser Anwalt seine Kosten der Hausverwaltung in Rechnung stellen darf, bzw. ob dies auch druchginge.

Danke

Hallo,

wenn es eine Forderung gegen den Mieter in der Abrechnung gäbe, könnte der einfach nicht zahlen und seinerseits auf die Klage warten.

Oder direkt auf Einsichtgewährung klagen, wenn die Verwaltung nachweislich im Verzug ist, d.h. trotz nachweislicher Aufforderung einen Termin für die Einsicht zu gewähren und Mahnung nichts passiert.

Die Kosten für die (1.) Mahnung per Anwalt würden nicht ersetzt, daher muss der Mieter aufpassen.

VG
EK

… und wenn der Mieter schon mehrere Briefe geschickt hat (mit Fristsetzung aber ohne den Begriff „Mahnung“) und darin um Akteneinsicht gebeten hat, doch sich niemand je darauf meldet? Dann könnte doch der Anwalt direkt schon den ersten Brief, den er an die Verwaltung verfasst, denen in Rechnung stellen, oder?

DANKE!!!

Hallo,

ja, wie viele Leute schon Rechnungen und Mahnungen nicht erhalten haben und wie viele behaupten, sie hätten sich doch gemeldet, irgendwo ist ein schwarzes Loch, in dem Post verschwindet.

Kann er beweisen, dass die Hausverwaltung die Briefe bekommen hat? Dann los. Nein? Dann eine letzte-Aufforderung- sonst- Anwalt so zustellen, dass keine Zweifel aufkommen (Bote, der den Inhalt kennt und das in den Kasten der Verwaltung wirft oder selbst hingehen und auf Kopie den Erhalt von Mitarbeitern durch Stempel und Unterschrift bestätigen lassen).

VG
EK

Ahhh - jetzt bin ich im Bilde. Also wenn die Hausverwaltung auf eine Mail antwortet, aber nur unverschämt anstelle von konstruktiv, dann ist das ja ein tatsächlicher Nachweis. Und wenn der Mieter die Briefe persönlich einwirft (da er im selben Haus wohnt), dann kann die Post nichts versemmelt haben.
Braucht man da dann noch einen Zeugen?

Ich DANKE 1000 Mal

Hallo,

natürlich. Wie soll der arme Richter beurteilen, ob die Briefe wirklich eingeworfen wurden, wenn die Verwaltung sagt, nichts bekommen zu haben. Mieter hat die Beweislast, bei Aussage gegen Aussage kann es passieren, dass nach Beweislast der Mieter verliert.

VG
EK

Hallo,

natürlich. Wie soll der arme Richter beurteilen, ob die Briefe
wirklich eingeworfen wurden, wenn die Verwaltung sagt, nichts
bekommen zu haben. Mieter hat die Beweislast, bei Aussage
gegen Aussage kann es passieren, dass nach Beweislast der
Mieter verliert.

…und deshalb auch nicht vergessen, dem Zeugen den INHALT des Briefes zu zeigen. Sonst könnte ja die offensichtlich unwillige Verwaltung auch diesen noch anzweifeln.
Gruß
loderunner (ianal)

Also am besten mit Kamera dokumentieren (so dass man den Inhalt des Briefes lesen kann, dann in den Briefumschlag stecken, dann besser nicht in den Briefkasten, sonst wird der Brief evtl. rausgenommen sondern unter der Türe durchschieben), sonst wird ja noch behauptet, dass der Zeuge aus Freundschaftsdienst das aussagt…
Wenn man das macht, dann kann echt niemand mehr behaupten, dass man die nötigen Daten vom Vermieter bzw. der Verwaltung erbeten hat.

Oje ist das kompliziert…

Und wenn sich dann bei so einem Fall der Vermieter/die Verwaltung nicht melden sollte (auch wenn man schon häufig darum gebeten hat), kann man dann von Betrug ausgehen?