Anwaltskosten wie hoch ?

Hallo,darf man für 3 x Briefe schreiben bei einem Streitwert von 1600,- Euro 480,- euro Anwaltskosten verlangen? Wie sind die Sätze?
Danke im voraus.
lg
Anja

„Man“ darf gar nichts. Ein Anwalt darf das berechnen, was vereinbart wurde. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Gebühren, nach denen aber (ausgehend von der häufigsten, nämlich der 1,3-Gebühr) nur rund 230,00 Euro fällig werden. Von der Gegenseite kann man mehr als die gesetzlichen Gebühren niemals verlangen, auch nicht wenn man als Mandant selbst mehr zahlt, weil man das mit dem Anwalt so vereinbart hat.

Guten Morgen!

Im Zweifel gelten die gesetzlichen Gebühren,
nach denen aber (ausgehend von der häufigsten, nämlich der
1,3-Gebühr) nur rund 230,00 Euro fällig werden.

Ich komme immerhin auf EUR 466,96, falls die drei Briefe zu einer Einigung geführt haben sollten - was ja nahe liegt, denn wozu müsste man sonst so viele Briefe schreiben?

Dann errechnet sich das so: Eine Gebühr beträgt EUR 133.

172,90 - Nr. 2300 VV RVG Geschäftsgebühr
199,50 - Nr. 1000 VV RVG Einigungsgebühr
020,00 - Nr. 7002 VV RVG Pauschale für Post und Telekommunikation
074,56 - Nr. 7008 VV RVG Umsatzsteuer

Richtig ist: Es könnte ein Vergleich geschlossen worden sein. Ich hätte danach fragen oder zumindest auf diese Möglichkeit hinweisen sollen.

Drei Schreiben als Beweis oder starkes Indiz für einen Vergleich zu werten, halte ich allerdings für recht großzügig interpretiert. Was ist, wenn die Gegenseite am Ende alles bezahlt hat? Ohne Nachgeben kein Vergleich (§ 779 BGB)! Was ist, wenn man die Forderung ganz hat fallen lassen? Was ist, wenn doch noch Klage erhoben werden soll oder sogar wurde?

Du verdienst Lob und Anerkennung, wenn du die Rechtssachen deiner Mandanten so förderst, dass nach einem ersten Schreiben in der Regel direkt das Gericht angerufen wird. Ich kenne allerdings keinen Erfahrungssatz, der das als ganz typisch erscheinen lässt.

Huhu!

Ich hatte ja nur nach einer plausiblen Erklärung gesucht, wie man bei einem Streitwert von € 1.600 auf ca € 480 kommen könnte. Sonst kriegt man es vielleicht mit Stundensätzen hin, aber nun gut - bei mir wären das ca. 3 Stunden. 3 Stunden für drei Briefe, das kommt ja hin. Allerdings muss so etwas vorher vereinbart worden sein und diese Vereinbarung sollte keinesfalls Raum dafür bieten, dass man sich nachher fragt, wie sich die REchnung aufschlüsselt.

Aber: Für das Entstehen einer Gebühr nach Nr. 1000 VV RVG ist kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich!

Ich hatte ja nur nach einer plausiblen Erklärung gesucht, wie
man bei einem Streitwert von € 1.600 auf ca € 480 kommen
könnte.

Fürwahr, mein Guter, das hätte ich erkennen müssen, das habe ich aber verkannt.

Aber: Für das Entstehen einer Gebühr nach Nr. 1000 VV RVG ist
kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich!

Auch das ist natürlich richtig.