Anwaltskosten wie lange einforderbar?

Hallo, liebe Experten,
meine Freundin hat vor zwei Jahren einen Anwalt in Anspruch genommen, der ihr bis heute keine Rechnung für seine Leistungen hat zukommen lassen. Meine Frage ist: kann er dies noch nachholen und wenn, wie lange noch? Verjähren Forderungen auch, wenn sie nicht gestellt wurden?

Vielen Dank und schönen Tag ! Christiane.

Hallo Christiane,

nach „altem“ Recht, das hier noch zur Anwendung kommt, verjähren Forderungen des Anwalts nach zwei Jahren ab Fälligkeit.
Das Honorar wird beispielsweise nach Abschluss einer Instanz oder nach Beendigung der Beratung fällig.

_§ 16 BRAGO

Die Vergütung des Rechtsanwalts wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendigt ist. Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, so wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendigt ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht._

Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in welchem die Forderung fällig wurde und dauert zwei Jahre.

Gruß
Paula

Liebe Paula,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das Problem ist in diesem Fall nur, dass der Anwalt für seine Leistungen bis heute keine Rechnung geschickt hat. Die Frage ist jetzt, ob er das noch kann oder diese nichtgestellte Forderung auch verjährt.
Danke und Gruss - Christiane.

Hallo Christiane,

nach Ablauf der Verjährungsfrist ist die Forderung verjährt , d. h. der Anwalt kann sie nicht mehr in Rechnung stellen.

Um aber genau zu wissen, wann die Verjährungsfrist endet, muss man den Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung kennen. Die Forderung wird auch ohne Rechnungslegung fällig (siehe Posting oben).

Gruß
Paula

hi paula,

nach Ablauf der Verjährungsfrist ist die Forderung
verjährt , d. h. der Anwalt kann sie nicht mehr in
Rechnung stellen.

nun ja, er kann sie wohl noch in rechnung stellen. erfolgt dann eine zahlung darf er sie sogar behalten :wink:

verjährung im zivilrecht heisst ja nicht erlöschen des anspruchs. vielmehr wird es schwer, diesen anspruch zivilrechtlich dann durchzusetzen, denn der zahlungspflichtige braucht nur einmal vorm gericht sagen „ich mache die einrede der verjährung geltend“ und aus.

er kann sogar einen mahnbescheid machen, wer drauf zahlt ist im pech :wink:

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,

nun ja, er kann sie wohl noch in rechnung stellen. erfolgt
dann eine zahlung darf er sie sogar behalten :wink:

Jooooo, klar! Ich hätte es besser formulieren sollen! :wink:

Wenn ich Dir eine Rechnung für das Lesen Deiner Artikel schicke und Du bezahlst sie, behalt ich die Kohle auch! *fg*

Gruß
Paula