Ich hab’ einige Anwaltsrechnungen, und bei jedem beträgt die Proßessgebühr 10/10, sowie die Post & Telekom Gebühren auch das Max von 40 DM. Wieso immer 10/10, und nicht z.B. 5/10 oder 8/10? Wo kann ich die Rechnung überprüfen lassen?
DiV,
Noel
Ich hab’ einige Anwaltsrechnungen, und bei jedem beträgt die Proßessgebühr 10/10, sowie die Post & Telekom Gebühren auch das Max von 40 DM. Wieso immer 10/10, und nicht z.B. 5/10 oder 8/10? Wo kann ich die Rechnung überprüfen lassen?
DiV,
Noel
Hallo Noel,
wo Du diese Rechnung überprüfen lassen kannst weiss ich leider nicht, aber vielleicht helfen die nachfolgenden links weiter:
http://www.brak.de/aktuelles/3Dgebo-d.html
http://www.jurathek.de/tom/gesetze/
http://www.jusline.de/jusraber.html
Gruss
Eve*
Steht alles in der BRAGO
Die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, BRAGO abgekürzt.
Der Anwalt bekommt, grob gesagt:
a) eine Gebühr für das Einreichen einer Klageschrift bzw. die Erwiderung darauf und alles übrige Schreibwerk drumherum (Prozeßgebühr);
b) für die mündliche Verhandlung vor Gericht eine Gebühr (Verhandlungsgebühr);
c) wenn Beweis erhoben wird, eine Gebühr;
d) für den Abschluß eines Vergleichs eine Gebühr.
Davon gibt es Abweichungen nach oben und unten:
Deswegen diese Rechnung mit Zehnteln.
Die Postauslagen werden entweder in tatsächlicher Höhe oder pauschal mit DM 40,00 erstattet.
Und wenn Du das nachprüfen lassen willst, dann gibt es ((aber nur dann, wenn die Sache bei Gericht anhängig war)) eine einfache kostenlose Möglichkeit: Du zahlst die Rechnung einfach nicht. Für den Fall sieht § 19 BRAGO eine Festsetzung des Honorars durch das Gericht vor. Der Anwalt reicht seine Kostenrechnung bei Gericht ein, Du kannst dazu Stellung nehmen, und dann entscheidet das Gericht.
Django