Anwaltskosten Zahlungsverzug

Ist es rechtens Anwaltskosten sowie Zinskosten zu verlangen, wenn man im Zahlungsverzug ist und erst 1.Mahnung erhalten hat?

Muss man nicht mindestens 2 Mahnungen erhalten, bis dies weitergeleitet werden darf?

Ist es rechtens Anwaltskosten sowie Zinskosten zu verlangen,
wenn man im Zahlungsverzug ist und erst 1.Mahnung erhalten
hat?

Ja: §§ 280 I, II, 286 + 288, 286 BGB.

Muss man nicht mindestens 2 Mahnungen erhalten, bis dies
weitergeleitet werden darf?

Nein.

art der formulierung
tach
kommt es nicht bei der ersten z-aufforderung auf die art der formulierung an?
beispiel: vor einigen jahren in einer fremden stadt und habe dort meine geldbörse inkusive rückfahrticket der bahn verloren.
die bahnhofsmission hat mich an das örtliche sozialamt verwiesen.

die rückfahrkarte wurde mir in form eines gutscheins gewährt. gleich mit dazu habe ich eine z-auforderung bekommen, ich sollte das geld erstatten.

da ich jedoch dem sachbearbeiter scheinbar symphatisch erschienen bin, hat er mich auch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass nichts passieren würde, sollte ich dieser nicht nachkommen. auf meine frage warum, meinte er:
„hier steht BITTE überweisen sie“. eine bitte besitzt keinerlei rechtskraft, kann ignoriert werden. habe aber trotzdem überwiesen, weil ich es für moralisch richtig empfand. habe mich dann mal erkundigt, und siehe da, diese leistung war in form einer einmaligen hilfe grundsätzlich nicht rückzahlungspflichtig! aber da man bitte geschrieben hat, wars wiederum legal, in der hoffnung, dass die „dummen“ zahlen. so einer wie ich :wink:

schaue ich mir aber mahnungen seit dem so an, fällt auf, dass in den z-aufforderungen diese praxis gang und gäbe ist. nach der zweiten oder dritten mahnung fehlt auf einmal das wort bitte, und ab dann wird es ernst! also könnte da doch in der tat was dran sein, oder?

bruno

Hallo,

schaue ich mir aber mahnungen seit dem so an, fällt auf, dass
in den z-aufforderungen diese praxis gang und gäbe ist. nach
der zweiten oder dritten mahnung fehlt auf einmal das wort
bitte, und ab dann wird es ernst! also könnte da doch in der
tat was dran sein, oder?

Nein. Ernst wird es (und Kosten verursachen kann es) bereits dann, wenn man in Verzug gerät. Auch, wenn der Gläubiger freundlich bleibt. Siehe: §286 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html).
Gruß
loderunner (ianal)

Auch, wenn der Gläubiger freundlich bleibt.

Absolut richtig, das ist sogar höchstrichterlich entschieden.

http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc…

Oder auch so:
http://www.it-recht-kanzlei.de/gedichtete-mahnung.html

VG
EK

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Hallo,

Oder auch so:
http://www.it-recht-kanzlei.de/gedichtete-mahnung.html

Genial!

Gruß
loderunner

Ich habe jetzt zur Sicherheit trotzdem mal den Standardtext auf meinen Rechnungen von „Bitte zahlen Sie…“ auf „Zahlen, aber zackig! Das meine ich ernst!“ geändert. Mahnungen schreibe ich ohnehin keine mehr wegen § 286 Abs. 3 BGB.