Anwaltskosten zurückerhalten

Angenommen man verliert den Führerschein, der Anwalt kümmert sich um die Angelegenheit und die Sperrzeit wird laut Anwalt angerechnet und beträgt ein Jahr, sodass man ca. 2 Monate nach Gerichtsbeschluss den FS wieder benantragen kann. Man steckt für die Neubantragung Gesammtkosten für den Antrag von ca. 300€ herein und dieser wird abgelehnt , da das Gericht die Sperrzeit ab dem Punkt der Gerichtsverhandlung gesetzt hat und die Informationen die auch schriftlich vom Anwalt vorliegt einfach nur Falsch war.

Müsste man dann die Kosten für den Neuantrag die verloren gehen, da man erst 3 Monate vor ablauf der Frist beantragen darf, selber tragen oder könnte man die dem Anwalt wegen Falschinformation zur Last legen?

Hallo,

der Anwalt kann die Entscheidung des Gerichts nicht vorher schon sehen und es gibt keinerlei Gewähr, dass eine anwaltliche Vertretung von Erfolg gekrönt ist, genau so wenig gibt es einen Anspruch, den Anwalt auf Kosten verklagen zu können.

si

ist leider etwas am Thema vorbeigeschossen,

das Gericht hatte bereits das Urteil gesprochen und die Sachlage hätte für einen Anwalt klar sein müssen. Der Fehler lag also auf Seiten des Anwalts, muss er jetzt die Kosten die entstanden sind übernehmen?

Hallo,

für fahrlässige Falschberatung haftet der Anwalt. Hatte er das Gerichtsverfahren begleitet oder woher kannte er den Tenor des Strafurteils? Und wieso wusste es der Verurteilte nicht besser?

Schaden sind aber nur Aufwendungen, die beim nächsten Wiederbeantragen erneut anfallen.

Was kostet 300 Euro beim Beantragen einer Fahrerlaubnis?

VG
EK

Also der Anwalt war von vorne bis hinten mit dabei, auch bei Gericht vor Ort und in der Zusammenfassung meines Anwalts steht der Strafrahmen und auch wortwörtlich das die Sperre im Februar zuende ist. Die Neubantragung kostet ca. 240€ , dazu neuer Sehtest 6,30€ dazu aktuelles Führungszeugniss + 15€. Da der Antrag erst 3 Monate im vorraus gestellt werden darf, wurde er abgelehnt und die Kosten fallen erneut an

Hallo,

wenn der Täter auch da war, wieso hat er den Antrag so früh gestellt? Er hat doch dann ganz genau mit Datum gehört, ab wann das geht?

Oder weicht das schriftliche Urteil von dem mündlich mitgeteilten Tenor ab?

VG
EK

Der Täter war zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort, sondern wurde vom Anwalt vertreten damit ein Säumnisurteil entstehen kann und die Verfahrenskosten für die Hauptverhandlung nicht enstehen.

D.h. der Täter hat nur vom Anwalt das schreiben bekommen das er ab Februar beantragen darf und dort die Sperre abläuft, die war eine direkte Fehlinformation des Anwalts.

Hallo,

im Strafverfahren gibt es bei Ausbleiben des Angeklagten kein Urteil, im Owi-Verfahren wird der Einspruch verworfen, es bleibt also bei der ursprünglichen Maßnahme im Bescheid (die der Täter kennt).

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__230.html
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__74.html

Irgendwie verstehe ich den Fall nicht.

VG
EK

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Hallo!

Ich auch nicht. Ich denke die Wahrscheinlichkeit, dass der geschilderte Sachverhalt in der Realität so stattfinden könnte, ist praktisch gleich 0.

Gruß
Tom