ich habe eine Frage bzgl. Anwaltskosten.
Vor kurzem waren wir bei einem Anwalt und haben unseren Fall vorgetragen. Der hat uns ständig gesagt, daß wir wegen dem und dem keine Chance hätten; hat sich irgendwie gar nicht so richtig interessiert für den Fall. Zum Schluß wollte er „nur“ einen Mahnbrief an den Angeklagten schreiben. Dann kam die Rechnung: knapp 400 Euro !
Das kann doch nicht sein, oder ? Haben wir es hier mit einem schwarzen Schaf zu tun oder ist das normal ?
Du hast doch sicher eine Kostennote erhalten. In dieser Kostennote steht der Streitwert in EURO.
Sodann wird wohl in der Kostennote aufgeschlüsselt sein, wie die Kosten entstanden sind. Meist wird mit 7,5/10 abgerechnet. Oft auch 10/10 oder 15/10. Es können auch 3/10 berechnet sein oder andere Vereinbarungen.
Dann gibt es einen Zuschlag mit 15 % höchsten jedoch 20 EURO (40,00 DM) für Porto, Telefon usw. , Kopien werden extra mit höchstens 0,50 EUR berechnet, dann mögliche Fahrtkosten oder Besprechungstermine soweit diese nicht bereits mit den /10 berechnet sind und zzgl. Mehrwertsteuer. So etwa grob sieht eine Abrechnung aus.
Gruss Günter
ich habe eine Frage bzgl. Anwaltskosten.
Vor kurzem waren wir bei einem Anwalt und haben unseren Fall
vorgetragen. Der hat uns ständig gesagt, daß wir wegen dem und
dem keine Chance hätten; hat sich irgendwie gar nicht so
richtig interessiert für den Fall. Zum Schluß wollte er „nur“
einen Mahnbrief an den Angeklagten schreiben. Dann kam die
Rechnung: knapp 400 Euro !
Das kann doch nicht sein, oder ? Haben wir es hier mit einem
schwarzen Schaf zu tun oder ist das normal ?
was hat der Anwalt denn nun tatsächlich für Euch getan? Gab es nur das Beratungsgespräch oder wurde dann auch tatsächlich ein Mahnschrieben verfasst? Für das reine Beratungsgespräch als Erstberatung sind die Kosten gedeckelt und man kommt inkl. MwSt auf EUR 208,80 (§20 Abs. 1 Satz 2 BRAGO). Bei allen darüber hinausgehenden Tätigkeiten geht es dann nach Gegenstandswert, wobei die Erstberatungsgebühr angerechnet wird.
Kleiner Hinweis am Rande: Wenn man sein Auto in Reparatur gibt, lässt man üblicherweise die Leute auch nicht einfach loslegen, sondern erkundigt sich nach den Kosten. Dies sollte man auch beim Anwalt machen, um sich böse Überraschungen zu ersparen. Und was die Aussage angeht, er hätte immer nur gesagt, dass man „mit diesem oder jenem keine Chance hätte“, dies ist ein durchaus geldwerter und qualifizierter anwaltlicher Rat (wenn er sachlich richtig ist), denn er erpart Dir die Kosten eines aussichtslosen erheblich teuereren Prozesses!
Gruß vom Wiz
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