Hallo alle zusammen,
muss man eine Kostenaufstellung eines Anwaltes bezahlen,
wenn dies nicht ausdrücklich auf dem Schreiben steht?
Konkret: Eine erhalteme Kostenaufstellung weisst die Anwaltsgebühr nach §118 I1 BRAGO auf, weiter Telefon und Postgebühr und MWST.
Aber: Keine Zahlungsfrist und kein:" Bitte Zahlen Sie auf folgendes / oben stehendes Konto…"
Muss man so etwas Zahlen und in welchem Zeitraum???
Vielen Dank.
Sven
Es gilt hier wie üblich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Das Konto müsste sich eigentlich irgendwo im Fußtext befinden, ansonsten kann es sein dass es ebend vergessen wurde.
Wenn Sie aber bereits Leistungen erhalten haben, oder es ein Vorschuss ist der zu zahlen ist, sollten Sie die Zahlung doch leisten. Ich verstehe hier nicht ganz das Ziel der Frage, da es sich ja scheinbar nicht um eine unberechtigte Forderung handelt.
Sollte ich irren bitte Mitteilung 
Gruß
Highspeed24
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Hallo, .
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Schreiben hat folgenden Hintergrund: jemand war im Urlaub und hat dort nicht ganz das vorgefunden was im Prospekt stand, bzw. hat Zimmer mit nicht funktionierenden Einbauten gehabt.
Daraufhin hat er sich beim Fremdenverkehrsamt gemeldet und die Tatsachen geschildert.
Wochen später hat er vom Anwalt der Pension ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung die geschilderten Tatsachen beim Fremdenverkehrsamt richtig zu stellen.
Hat er gemacht.
Nun kommt dann eine Kostenaufstellung vom Anwalt. Ohne die o. a. Angaben.
Kann ich auch widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen?
Danke.
Sven
Irgendwo ist hier noch ein haken was heisst das der Anwalt der Pension geschrieben hat man soll Sachen am Fremdenverkehrsamt richtig stellen ?
Sind da falsche Angaben gemacht worden oder wie darf man das verstehen?
Widerspruch wird wegen der Fehlenden Informationen nicht möglich sein, da Widerspruch sich ja auf die Schuldsumme bezieht und nicht auf irgendwelche Nebensächlichkeiten. Nochdazu hat man schlechte Argumente wenn man einen Mahnbescheid widerspricht mit der Begründung, es war kein bankkonto drauf, es gibt auch noch andere zahlweisen (Scheck etc.).
Ich würde dort anrufen, fragen wie das Geld gezahlt werden soll und würde bezahlen. Fertig
Solange der Anspruch auf bezahlung der SUmme begründet ist.
gruß
Highspeed24
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Hm. Guter Stil ist das nicht, man sollte für seine Gebühren schon in der Lage sein, den Gegnern zu erklären, warum sie die Kosten zu ersetzen haben.
Allerdings: Was wird denn wohl ein Anwalt wollen, der jemand eine Aufstellung seiner Kosten schickt? Der Empfänger wird sich kaum daruaf berufen können, die Intention des Anwalts nicht verstanden zu haben.
Ich würde mir trotzdem den Spaß erlauben und dem Kollegen zurückschreiben, dass ich es sehr interessant fände, mal zu sehen, was Anwälte so verdienen und wo das gesetzlich geregelt sei, meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, daß der Auftraggeber inzwischen gezahlt habe.
Hallo Highspeed,
na falsche Angaben sind nicht gemacht worden.
Aber um des friedenswillen sind sie dann doch „richtig gestellt worden“
Ist ne lange Geschichte. Wenn Du mir Deine E-Mail gibst schreib ich Sie Dir mal!
Jedenfalls Fühlte sich die Pension wohl doch auf den Schlips getreten und ist zum Anwalt.
Und dafür kam jetzt die Rechnung.
Grüsse
Sven
Moien!
Wenn du tatsächlich falsche Angaben gemacht hast solltest du schelunigst zahlen, denn dann warst du kriminell(!!) und darfst froh sein, wenn es nur bei der Anwaltsrechnung bleibt!
Ansonsten sit die Rechnung irrelevant, denn er müsste die Forderung erstmal einklagen, usw…
aber nachdem was du hier schreibst scheinst du net ganz unschuldig zu sein…
Gruß
Bernd