Anwaltspflicht bei Umgangsverfahren?

Hallo zusammen,

besteht eine Anwaltspflicht bei Umgangsverfahren oder kann ein Elternteil den Antrag auf ein Umgangsverfahren selbst stellen und auch selbst ohne anwaltliche Hilfe durchführen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

DU

Hallo,

es besteht keine Anwaltspflicht in diesem Verfahren (anders als zum Beispiel im Kindsunterhaltsverfahren), es ist aber dringend zu raten einen Familienanwalt einzuschalten.

Gruß
Bori

warum umständlich wenns auch einfach geht
Hallo DU,

wenn Vater Interesse am Umgang mit dem gemeinsamen Kind hat, aber keine Verständigung zw. KM und KV möglich ist, dann gehe er aufs Jugendamt und lässt den Umgang ganz einfach regeln. Da braucht es keinen Anwalt, sondern einfacher Wege und ner Willensbekundung.

VG FT

Hallo,

das Jugendamt hat keinerlei rechtliche Handhabe den Umgang durchzusetzen. Wenn sich der betreuende Elternteil weigert, kann er vom Jugendamt weder gezwungen werden eine Umgangsvereinbarung zu unterschreiben noch kann diese mit Zwangsmittel (Ordnungsgeld, Ordnungshaft) erzwungen werden.

Genaugenommen muss der betreuende Elternteil nicht mal mit dem Jugendamt kommunizieren. Ein hardcore Umgangsverweigerer weiß genau, dass das Jugendamt in einem solchen Fall ein zahnloser Papiertiger ist und würde sich über den Ratschlag (es ratzfatz beim Jugendamt geregelt zu bekomen) mindestens halbtot lachen…

Gruß
Ingrid