Anwaltspflicht beim Arbeitsgericht?

Hallo www-Gemeinde!

Nehmen wir an, Herr Maier möchte vor dem Arbeitsgericht klagen bei einem 3-stelligen Streitwert.

Muss Herr M. sich einen Anwalt nehmen oder kann er „alleine“ klagen?

Gibt es Muster für solche Klagen, damit Herr M. keinen formellen Fehler begeht?

Danke im Voraus!

Hallo,

in der ersten Instanz vor dem ArbG benötigt Herr Maier keinen Anwalt gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 ArbGG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__11.html
Sofern Herr Maier nur eigene Ansprüche einklagt.
Jedes ArbG hat eine sog. „Rechtshilfestellte“, in denen Rechtspfleger dem Rechtsuchenden (kostenlos) bei der Abfassung der Klage helfen.

&Tschüß

Wolfgang

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Hi,

Um es sich noch einfacher zu machen, könnte Herr Maier die Homepage des für ihn zuständigen Arbeitsgerichtes suchen und dort nach dem entsprechenden Vordruck. Beim Arbeitsgericht kommt es ja erst einmal zu einer Guteverhandlung.
Frau St. aus K. hat es mit dem Onlineformular selbst in die Hand genommen, einfach und unkompliziert, ausfüllen, ausdrucken, mit den notwendigen Unterlagen ab in die Post.

Viel Erfolg!