Anwaltspflicht und mittellos

Hallo zusammen,

angenommen jemand wird in ein Verfahren (Zivil-/Familienrecht)verwickelt, in dem Anwaltspflicht besteht.
Der Entsprechende ist aber mittellos.
kann in einem solchen Fall VKH/PKH abgelehnt werden?

Beispiel:

Vater wird auf Zahlung von Kindesunterhalt verklagt.
Vater ist aber mittellos (Hartz IV oder Geringverdiener oder Schuldner mit Pfändung).
Einen Anwalt kann er aus eigenen Mitteln nicht bezahlen.

Wenn er aus diesen Gründen ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, kann er das irgendwie anfechten lassen?

Grüße
Bori

angenommen jemand wird in ein Verfahren
(Zivil-/Familienrecht)verwickelt, in dem Anwaltspflicht
besteht.
Der Entsprechende ist aber mittellos.
kann in einem solchen Fall VKH/PKH abgelehnt werden?

Ja natürlich, da die Gewährung von PKH die Bedürftigkeit der Partei und zugleich die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung voraus setzt. Bringt man nichts vor, was der Klage (dem Antrag) rechtlich entgegen gesetzt werden kann, gibts auch keine PKH.

Wenn er aus diesen Gründen ein Versäumnisurteil gegen sich
ergehen lässt, kann er das irgendwie anfechten lassen?

Nein, aber er kann einen Anwalt suchen, der das entsprechende Rechtsmittel (binnen der Frist!) einlegt und zugleich PKH beantragt.

Gruß
Dea

Hallo,

danke für die Antwort.

Das bedeutet meines Erachtens, dass ein mittelloser Vater, der auf Zahlung von Kindesunterhalt verklagt wird, kein VKH erhalten würde, weil die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt unbestritten ist.
Unabhängig davon, ob er zahlungsfähig ist.

Habe ich das so richtig verstanden?

Gruß
Bori

Das bedeutet meines Erachtens, dass ein mittelloser Vater, der
auf Zahlung von Kindesunterhalt verklagt wird, kein VKH
erhalten würde, weil die Pflicht zur Zahlung von
Kindesunterhalt unbestritten ist.

Ja natürlich, warum sollte denn jemand Prozesskostenhilfe für ein Verfahren bekommen, dass er nicht gewinnen kann?

Gruß
Dea