angenommen mieter fechtet den mietvertrag (3-monatige kündigungsfrist) sofort nach abschluss mit hilfe eines anwalts an.
die wohnung wird vom vermieter nach 1 monat anderweitig vermietet. der mieter zahlt miete für einen monat. der anwalt stellt dem mieter eine rechnung mit streitwert in höhe von 3 monatsmieten aus .
Ist das rechtens? müsste der streitwert nicht 1 monatsmiete sein?
angenommen mieter fechtet den mietvertrag (3-monatige
kündigungsfrist) sofort nach abschluss mit hilfe eines anwalts
an.
die wohnung wird vom vermieter nach 1 monat anderweitig
vermietet. der mieter zahlt miete für einen monat. der anwalt
stellt dem mieter eine rechnung mit streitwert in höhe von 3
monatsmieten aus .
Ohne Anwalt hättest Du demnach eine 3-monatige Kündigungsfrist gehabt, deren Miete Du nicht bezahlen wolltest. Also hast Du doch um die Miete für diese drei Monate gestritten und nicht nur um eine.
Ohne Anwalt hättest Du demnach eine 3-monatige Kündigungsfrist
gehabt, deren Miete Du nicht bezahlen wolltest. Also hast Du
doch um die Miete für diese drei Monate gestritten und nicht
nur um eine.
Nein, dass die Wohnung weitervermietet wurde war nicht der Verdienst des Anwalts. Der Vermieter hatte die Anfechtung nicht anerkannt, sondern mit dem Mieter auf eine Weitervermietung geeinigt.
Nein, dass die Wohnung weitervermietet wurde war nicht der
Verdienst des Anwalts. Der Vermieter hatte die Anfechtung
nicht anerkannt, sondern mit dem Mieter auf eine
Weitervermietung geeinigt.
Gegenstand des Mandats wäre demnach dennoch gewesen, ob wirksam
angefochten wurde oder nicht. Falls nicht, wären drei Monatsmieten
fällig geworden. Folglich sind drei Monatsmieten richtige Grundlage.
Wenn der anfechtende Mieter meint, besser damit zu fahren, eine
Monatsmiete zu zahlen und mittels dieses Vergleichs die Sache zu
beenden anstatt im Zweifel zu prozessieren, ändert sich daran nichts.
angenommen mieter fechtet den mietvertrag (3-monatige
Ähem, ähem … ein guter deutscher Mieter ficht an…
die wohnung wird vom vermieter nach 1 monat anderweitig
vermietet. der mieter zahlt miete für einen monat. der anwalt
stellt dem mieter eine rechnung mit streitwert in höhe von 3
monatsmieten aus .
Ist das rechtens?
Nun ja, sagen wir mal: an der Grenze. Das Gesetz schreibt etwas anderes vor.
müsste der streitwert nicht 1 monatsmiete
sein?
Das nun gar nicht. Streitig war ja nicht nur 1 Monat, sondern das gesamte Mietverhältnis an sich. Also beträgt der Streitwert im Einklang mit § 8 ZPO und § 41 GKG zwölf Monatsmieten. Wenn das dem Anwalt im Hinblick auf seinen Aufwand als zu hoch erscheint, kann er bei außergerichtlicher Vertretung nach seinem Ermessen einen niedrigeren Wert annehmen.
der anwalt
stellt dem mieter eine rechnung mit streitwert in höhe von 3
monatsmieten aus .
Ist das rechtens?
Nun ja, sagen wir mal: an der Grenze. Das Gesetz schreibt
etwas anderes vor.
Das nun gar nicht. Streitig war ja nicht nur 1 Monat, sondern
das gesamte Mietverhältnis an sich. Also beträgt der
Streitwert im Einklang mit § 8 ZPO und § 41 GKG zwölf
Monatsmieten. Wenn das dem Anwalt im Hinblick auf seinen
Aufwand als zu hoch erscheint, kann er bei außergerichtlicher
Vertretung nach seinem Ermessen einen niedrigeren Wert
annehmen.
Frage: Müssten es denn nicht dennoch genau drei Monatsmieten sein?
§ 41 I 1 GKG sagt doch: „ist der Betrag des auf die streitige Zeit
entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt
geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend.“
Also: Jahresmiete nur dann, wenn das weniger ist als der streitige
Mietzins.
Hier stünde eine Anfechtung im Raum. Stellte sich heraus, die
Anfechtung ginge nicht durch, würde die Anfechtungserklärung doch
sicher in eine ordnungsgemäße Kündigung zum erstmöglichen Zeitpunkt
umgedeutet werden, oder?
Naja, wegen der regelmäßigen KüFri von drei Monaten erscheint das
dann doch als der richtige GebStreitwert, oder?