hallo gemeinde,
mal angenommen eine person liegt mit einer zahlung in rückstand. nach einiger zeit bezahlt dann die person die rechnung sammt mahngebühr. nach 10 tagen kommt dann plötzlich von der firma eine rechnung eines anwaltes die sie beauftragt haben soll. die person hat aber nichts bekommen und betsreitet die angeblichen kosten für den ra.
wenn die firma nicht den erhalt des anwaltschreibens bei der person belegen kann, muss dann die rechnung bezahlt werden?
hauptmann
Hallo!
wenn die firma nicht den erhalt des anwaltschreibens bei der
person belegen kann, muss dann die rechnung bezahlt werden?
Wahrscheinlich ja, denn für das Entstehen der Geschäftsgebühr kommt es nur auf den Zeitpunkt der Beauftragung an.